22.07.2014, 22:34
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22.07.2014, 22:41 von Broadcasttechniker.)
Tja, Pech für den gutgläubigen Käufer ohne Ahnung.
Der Interessent mit Ahnung kauft nur wenn er das Steuergerät freischalten kann.
Habe ihn benachrichtigt.
Der Interessent mit Ahnung kauft nur wenn er das Steuergerät freischalten kann.
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Geteiltes Wissen ist doppeltes Wissen