16.03.2014, 18:33
Durchforste mal das Forum diesbezüglich. Kurzform: Ärger vorprogrammiert, Eintragung möglich.
Einfacher wird die Eintragung, wenn du noch verwendbare Reifen drauf hast die im Gutachten stehen, weil die noch eine Freigabe bis 7" haben.
In Hessen solltest du es nicht probieren mit der Eintragung.
Wichtig ist, dass keine Reifenbindung mehr eingetragen wird, denn die Reifen im Gutachten gibt es alle nicht mehr. Auch darüber gibt es viele Beiträge. Reifenbindung kann man auch später noch streichen lassen. Eine eingetragene ist rechtlich nicht mehr verbindlich, stiftet aber Verwirrung und weckt schlafende Hunde.
Beim Verwenden der Suchfunktion so eingeben: (Suchbegriff1) and (Suchbegriff 2) and (Suchbegriff x), sonst findest du nicht viel Sinnvolles.
Einfacher wird die Eintragung, wenn du noch verwendbare Reifen drauf hast die im Gutachten stehen, weil die noch eine Freigabe bis 7" haben.
In Hessen solltest du es nicht probieren mit der Eintragung.
Wichtig ist, dass keine Reifenbindung mehr eingetragen wird, denn die Reifen im Gutachten gibt es alle nicht mehr. Auch darüber gibt es viele Beiträge. Reifenbindung kann man auch später noch streichen lassen. Eine eingetragene ist rechtlich nicht mehr verbindlich, stiftet aber Verwirrung und weckt schlafende Hunde.
Beim Verwenden der Suchfunktion so eingeben: (Suchbegriff1) and (Suchbegriff 2) and (Suchbegriff x), sonst findest du nicht viel Sinnvolles.