10.09.2013, 12:45
(10.09.2013, 11:36)ogniwT schrieb: Wenn mich nicht alles täuscht, darf an tragenden Teilen (also auch an A,B.C Säulen) nicht geschweißt werden.
Es gibt Teile, an denen idR nicht geschweißt werden darf, zB Achsteile, Fahrschemel und Motorradrahmen.
An tragenden Teilen müssen die Schweißungen fachgerecht erfolgen, also zB keine durchgezogenen Nähte an bestimmten Stellen, keine Stoßnähte, mit dem geeigneten Schweißverfahren (MAG, WIG) usw. Auch ein Schweller ist bereits ein tragendes Teil.
Es gibt Schweißrichtlinien der Hersteller, die zu beachten sind. Darin kann zB stehen, dass bestimmte Teile nicht angeflickt werden dürfen, sondern als Ganzes erneuert werden müssen (zB Radhaus). Juristisch gilt das Fahrzeug nur dann als einwandfrei repariert, wenn dies nach den Herstellerrichtlinien erfolgt ist. Eine von den Herstellerrichtlinien abweichende Reparatur kann dennoch als fachgerecht gelten und zulässig sein (zB Teilersatz eines Radhauses), stellt aber juristisch keine einwandfreie Reparatur dar.
Zusätzlich gibt es Schweißrichtlinien für die Karosserieinstandsetzung, nach denen der TÜV beurteilt. Die können von den Herstellerrichtlinien abweichen.
Man kann Mr Green sicherlich ein neues Dach verpassen. Wenn man aber wirklich sicherstellen will, dass der Rest nicht auch nur gering verzogen ist, wird es ziemlich aufwendig werden. Dann lieber das Tuning an einen Phase III dranschrauben. Andererseits ist das Twingoblech so dünn, dass man vermutlich eher wenig Mühe hat, die Karosserie an das neue Dach anzupassen.
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