(19.07.2013, 11:09)Rowdy schrieb: das liegt da schon im ermessen vom Sachverständigen..
Es liegt im Ermessen des Sachverständigen, sie einzutragen oder nicht. Es liegt nicht im Ermessen des Sachverständigen zu entscheiden sie nicht zu bemängeln, wenn sie nicht eingetragen sind.
(19.07.2013, 11:09)Rowdy schrieb: ich hatte auch eingetragene Bridgestone im Schein stehen ,und nach Verschleiß aber Pirellis ( absolut gleiche Größe ) Montiert hatte,auch das hat eine Riesigen Verwaltungskram Verursacht,ich hatte nicht bemerkt das der Dussel sogar den Hersteller mit eingetragen hatte
Das gibt bzw gab es idR nur bei Breitreifen. Da stand im Gutachten für die Felgen früher eine Reifenbindung drin.
Nach EU-Recht ist diese Angabe der Reifenbindung aber für Fahrzeughersteller seit 2000 http://www.riechert-racing.de/de/Service...indung.php nicht mehr zulässig.
Bei alten Fahrzeugen kann man die Reifenbindung entweder mit Hinweis auf diese Regelung missachten oder aber eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere gemäß §13(1) Fahrzeugzulassungsverordnung http://www.gesetze-im-internet.de/fzv_20...00011.html eintragen lassen. Damit werden die Reifenhersteller gestrichen.
.