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Wo man besser nicht einkauft... (Auspuff, ESD)
#12
@ Hausen: das mit dem rechtlich gesehen stimmt so nicht ganz.

Hier mal die Erklärung auf Basis des Gesetzes:

Als er den Kaufvertrag geschlossen hat, wusste er nicht, dass das Teil diese Mängel aufweist.
Falls du ein BGB zur Hand hast, schau mal in den §119 Anfechtung wegen Irrtums. Dort steht in einfachen Worten, dass jemand, der sich während dem Vertragsabschluss im Irrtum war über das Produkt, was er kauft, den Vertrag anfechten kann.
Dann hast du ein Recht auf Schadensersatz (also in dem Falle ein sachlicher, in Form von einem Austauschteil). Du musst aber noch beachten, dass es eine Anfechtungsfrist gibt (§124) -> Diese besagt, dass du in erster Line mal ein Jahr Zeit hast, ab dem Zeitpunkt, in dem du gemerkt hast, dass du die Katze im Sack gekauft hast (und der Kauf nicht über 10 Jahre her ist).

Soo, genug Paragraphengeschwafel. Rechtlich betrachtet hast du auf jeden Fall einen Anspruch auf Schadensersatz, in dem Falle würde man das schon mit einem Austauschteil regeln können.

Gruß Katie
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RE: Wo man besser nicht einkauft... (Auspuff, ESD) - von katie - 15.05.2013, 18:06

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