11.03.2013, 22:01
die angleichung selber muss nihct eingetragen werden.
sie wird lediglich für eine andere reifengröße benötigt und beim eintragen der räder muss sichergestellt und nachgewiesen werden, dass der tacho angeglichen wurde
sie wird lediglich für eine andere reifengröße benötigt und beim eintragen der räder muss sichergestellt und nachgewiesen werden, dass der tacho angeglichen wurde
Geisterfahrer - irgendwie entgegenkommend