22.02.2013, 09:27
Ein Zahnriemen darf weder nachgespannt noch wieder verwendet werden (sinnvolle Renault-Anweisung). Bei einer solchen Reparatur ersetzt man auch die Wasserpumpe und den Frostschutz (Kühlwasser). Der Frostschutz verliert mit der Zeit die Korrossionsschutzwirkung, die ZKD kann durchrosten. Die Wasserpumpe beim Twingo ist etwas anfällig, weil das Lager zu klein ist. Daher kann sie undicht werden, das Wasser schädigt den Zahnriemen >>> Exitus.
Der Zahnriemen beim Twingo ist sehr anfällig gegen zu lange Verwendung, wohl auch wegen des Problems mit der Wasserpumpe. Einen Twingozahnriemen wieder einzubauen weil er "nicht fällig" ist, ist gröbster Murks.
Wegen des Fahrschemels könntest du mal zum TÜV fahren, "als Mädchen" deine Angst äußern und darum bitten, dass sie sich nur den Fahrschemel (kostenlos) mal ansehen. Man braucht etwas Erfahrung, um das zu beurteilen.
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Der Zahnriemen beim Twingo ist sehr anfällig gegen zu lange Verwendung, wohl auch wegen des Problems mit der Wasserpumpe. Einen Twingozahnriemen wieder einzubauen weil er "nicht fällig" ist, ist gröbster Murks.
Wegen des Fahrschemels könntest du mal zum TÜV fahren, "als Mädchen" deine Angst äußern und darum bitten, dass sie sich nur den Fahrschemel (kostenlos) mal ansehen. Man braucht etwas Erfahrung, um das zu beurteilen.
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