19.05.2003, 00:10
wenn in einer werkstatt beim krümmerwechel ein stehbolzen bricht wirst du mit sicherheit die arbeitszeit latzen, die die dann benötigen um den auszubohren. das ganze schimpft sich rein rechtlich einen dienstvertrag, bei dem du auch verpflichtet bist zu bezahlen, wenn der gewünschte erfolg nicht zustandekommt. ist wie beim arzt... der kann ja auch nicht garantieren, daß sofort die erste behandlung greift. und bezahlen mußt du sie trotzdem. wenn also unvorhersehbarerweise.ein stehbolzen abbricht und das nicht grob fahrlässig vom mechaniker war, wirst du für die mehrarbeit zahlen müßen.
mfg
sebi
mfg
sebi