28.07.2011, 11:13
Die ET der Felgen steht ja mit Sicherheit im Gutachten.
Du rechnest dann einfach ET der Felge minus ET 11 = Maximal mögliche Spurverbreiterung
Zum Beispiel:
ET 36 (Felge) - ET 11 (Grenzwert) = 25 mm maximale Spurverbreiterung.
Du kannst dann rein theoretisch 25 mm pro Seite drauf machen.
Entsprechende Freigängigkeit vorausgesetzt.
Und gnädiger TÜV-Prüfer.
Alles was darüber hinaus (breiter) wird muss mit einem gesonderten Achsfestigkeitsgutachten abgedeckt werden.
Du rechnest dann einfach ET der Felge minus ET 11 = Maximal mögliche Spurverbreiterung
Zum Beispiel:
ET 36 (Felge) - ET 11 (Grenzwert) = 25 mm maximale Spurverbreiterung.
Du kannst dann rein theoretisch 25 mm pro Seite drauf machen.
Entsprechende Freigängigkeit vorausgesetzt.
Und gnädiger TÜV-Prüfer.
Alles was darüber hinaus (breiter) wird muss mit einem gesonderten Achsfestigkeitsgutachten abgedeckt werden.
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