20.07.2011, 08:53
Mal so im Allgemeinen:
" §828 BGB Minderjährige: (2) Wer das siebente, aber nicht das zehnte Lebensjahr vollendet hat, ist für den Schaden, den er bei einem Unfall mit einem Kraftfahrzeug, einer Schienenbahn oder einer Schwebebahn einem anderen zufügt, nicht verantwortlich. Dies gilt nicht, wenn er die Verletzungen vorsätzlich herbeigeführt hat:" [für 5€ ein sehr hilfreiches buch, das BGB]^^
Bleibt nur die Frage zu klären, ob man das beweisen kann, dass er ohne hände am lenker gefahren ist, weil dann isses Vorsatz. Wenn nicht, isser Raus aus der Nummer u du bleibst auf den kosten sitzen......
" §828 BGB Minderjährige: (2) Wer das siebente, aber nicht das zehnte Lebensjahr vollendet hat, ist für den Schaden, den er bei einem Unfall mit einem Kraftfahrzeug, einer Schienenbahn oder einer Schwebebahn einem anderen zufügt, nicht verantwortlich. Dies gilt nicht, wenn er die Verletzungen vorsätzlich herbeigeführt hat:" [für 5€ ein sehr hilfreiches buch, das BGB]^^
Bleibt nur die Frage zu klären, ob man das beweisen kann, dass er ohne hände am lenker gefahren ist, weil dann isses Vorsatz. Wenn nicht, isser Raus aus der Nummer u du bleibst auf den kosten sitzen......
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