03.05.2011, 12:43
(03.05.2011, 11:25)Rico1974 schrieb: Hallo
Bis 2 % Abweichnung ist noch im Rahmen. Bis einer bestimmten Felgenbreite ist die KBA gültig, ich gehe mal von aus, dass es diese Felgen in mehreren Breiten gibt.
Weichen Breite, Abrollumfang, und und und sehr vom Serienzustand ab, ist Abnahme erforderlich.
Erforderliche Tachonangleichung liegt im Ermessen und der Gnädigkeit des Tüvers.
Die angegebene KBA steht nicht im Teilegutachten der T-Lines, also vermute ich mal, es sind keine T-Line Alus.
Es sei denn, es gibt noch ein (neueres) Gutachten.
Google sagt zu KBA 44364, es sind Felgen von Aluett.
MfG
Ja es sind Aluett-Felgen. Habe heute mal bei A.T.U angefragt ob die vllt noch eine ABE für meinen Twingo finden.
Treffe mich am Donnerstag mit meinem TÜVler und vllt kann ich ja davon überzeugen, dass es eine Tachoangleichung nicht unbedingt braucht

Habe im Netz gelesen, dass die Tachoangleichung beim Renault-Händler nur 30€ kostet. Stimmt das?
Grüße