03.05.2011, 11:25
Hallo
Bis 2 % Abweichnung ist noch im Rahmen. Bis einer bestimmten Felgenbreite ist die KBA gültig, ich gehe mal von aus, dass es diese Felgen in mehreren Breiten gibt.
Weichen Breite, Abrollumfang, und und und sehr vom Serienzustand ab, ist Abnahme erforderlich.
Erforderliche Tachonangleichung liegt im Ermessen und der Gnädigkeit des Tüvers.
Die angegebene KBA steht nicht im Teilegutachten der T-Lines, also vermute ich mal, es sind keine T-Line Alus.
Es sei denn, es gibt noch ein (neueres) Gutachten.
Google sagt zu KBA 44364, es sind Felgen von Aluett.
MfG
Bis 2 % Abweichnung ist noch im Rahmen. Bis einer bestimmten Felgenbreite ist die KBA gültig, ich gehe mal von aus, dass es diese Felgen in mehreren Breiten gibt.
Weichen Breite, Abrollumfang, und und und sehr vom Serienzustand ab, ist Abnahme erforderlich.
Erforderliche Tachonangleichung liegt im Ermessen und der Gnädigkeit des Tüvers.

Die angegebene KBA steht nicht im Teilegutachten der T-Lines, also vermute ich mal, es sind keine T-Line Alus.
Es sei denn, es gibt noch ein (neueres) Gutachten.
Google sagt zu KBA 44364, es sind Felgen von Aluett.
MfG
Die Freiheit der Presse im Westen, wobei die viel besser ist als anderswo, ist letztlich die Freiheit von 200 reichen Leuten ihre Meinung zu veröffentlichen.
Peter Scholl-Latour
Peter Scholl-Latour