12.04.2011, 11:01
Nur mal so "nice to know":
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
I. Allgemeine Verkehrsregeln
§5 Überholen
(6) Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen. Der Führer eines langsameren Fahrzeugs muß seine Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist. Hierzu können auch geeignete Seitenstreifen in Anspruch genommen werden; das gilt nicht auf Autobahnen.
Ganz ehrlich, wer es so weit kommen lässt, dass der andere Fahrer aussteigt und einen abstechen will, hat von vornherein schonmal alles falsch gemacht.
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
I. Allgemeine Verkehrsregeln
§5 Überholen
(6) Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen. Der Führer eines langsameren Fahrzeugs muß seine Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist. Hierzu können auch geeignete Seitenstreifen in Anspruch genommen werden; das gilt nicht auf Autobahnen.
Ganz ehrlich, wer es so weit kommen lässt, dass der andere Fahrer aussteigt und einen abstechen will, hat von vornherein schonmal alles falsch gemacht.