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eingetragen 155/65 aber 165/70 gekauft
#8
hallo

mir wurde mal gesagt das die maximal zulässige abweichung 2,5% betragen darf. wichtig ist hierbei aber das der tacho nur zuviel anzeigen darf aber nie zu wenig. sobald der tacho weniger anzeigt als das fahrzeug in wirklichkeit fährt dann ist es egal wieviel er abweicht. dann muss zwangsläufig eine tachoangleichung erfolgen.
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RE: eingetragen 155/65 aber 165/70 gekauft - von Hurricane2033 - 18.09.2010, 21:03

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