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Vordere Seitenscheiben tönen - legal?
#10
Du hast aber immer noch nicht genau genug gelesen.
Der Twingo hat ab Werk getönte Seitenscheiben (grünlich).
Zitat:Jegliche nachträgliche Veränderung ( egal ob Folie, fluten oder anderes)der vorderen Scheiben ( Front- wie auch Seitenscheiben ) ohne ABG führt

1. zum erlöschen des Versicherungsschutzes
2. zum führen eines Fahrzeuges ohne Betriebserlaubnis und zur Stilllegung
3. bei erkennen solch einer Eintragung, zur Streichung dieser und zur amtlichen Prüfung des Fahrzeugs


Alles klar?
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RE: Vordere Seitenscheiben tönen - legal? - von Broadcasttechniker - 13.09.2010, 11:39

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