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Vordere Seitenscheiben tönen - legal?
#3
Meines Wissens darf man die Front- und vordere Seitenscheiben bis zu 25 oder 30% tönen - jedoch nicht mit Folie (bei nem Unfall bekommt man sonst nicht ohne weiteres die Scheiben raus geschlagen).

Das Ganze geschieht dann mit Fluten (ähnlich dem Lasieren).

Schaut z.B. so aus:

[Bild: twingo-10254193349-ZoT.jpg]

Hab mal mit dem Besitzer gequatscht - der hat mal schlappe 1200 Euro für alle Scheiben liegen lassen.
Das Ergebnis ist aber auf jeden Fall sau geil.

Wohlgemerkt: Alles mit TÜV!!!


Alle anderen Varianten sind im Rahmen der StVO leider nicht zulässig....
EDIT:

Guckt mal hier:

http://ohnefolie.de/main/

Ich glaub ich fahr mal vorbei - sind ca. 15 km von mir Very Happy
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RE: Vordere Seitenscheiben tönen - legal? - von Wolda - 11.09.2010, 18:35

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