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Vordere Seitenscheiben tönen - legal?
#2
Soweit ich das weiß, ist das nicht zugelassen, wenn der Wagen das nicht vom Werk aus hat, aber dann im Glas eingearbeitet.

Ein Arbeitskollege von mir hatte sich vor knapp 3 Monaten einen BMW E46 geholt und da waren die Seitenscheiben zu 15% getönt und die musste er raus machen.

Nach meinem Wissensstand, darf man das nicht, da diese beiden Scheiben wie die Frontscheibe wichtige Blickfelder im Straßenverkehr sind und ich auch glaube das die Polizei dich erkennen können muss.
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RE: Vordere Seitenscheiben tönen - legal? - von Harper - 11.09.2010, 16:02

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