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Vordere Seitenscheiben tönen - legal?
#1
Habe das jetzt schon bei einigen Autos gesehen (Zugegeben, manche waren englische) aber wundere mich jedes Mal, ob das zugelassen ist, die vorderen Seitenscheiben, genau wie die hinteren mit Tönungsfolie schwarz zu tönen.
Wisst ihr da vielleicht was zu?

Hier mal ein Beispielbild, das ich eben noch bei ebay gefunden habe:
Twingo bei ebay

Bekommt man sowas in Deutschland über den TÜV, also eingetragen, oder ist sowas sogar mit einer ABE abgedeckt?
Was müsste man wohl beachten (2 Außenspiegel...)?

Danke schonmal für Antworten!
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Vordere Seitenscheiben tönen - legal? - von TTT - 11.09.2010, 15:48

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