18.08.2010, 20:27
Und die Inspektion hat bei einjährigem Intervall in dem Monat zu erfolgen, in dem die Erstzulassung war.
Beispiel
Erstzulassung 01.07.2009 Inspektion 30.07.2010 macht 395 Tage, alles o.K.
Erstzulassung 31.07.2009 Inspektion 02.08.2010 macht 367 Tage, also fast 30 weniger, Gewährleistungsanspruch verloren.
Beispiel
Erstzulassung 01.07.2009 Inspektion 30.07.2010 macht 395 Tage, alles o.K.
Erstzulassung 31.07.2009 Inspektion 02.08.2010 macht 367 Tage, also fast 30 weniger, Gewährleistungsanspruch verloren.
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