09.07.2010, 01:29
Jedes Fahrzeug, das im öffentlichen Straßenverkehr bewegt sowie geparkt wird ("im Stand") darf nur die lichttechnischen Einrichtungen nach §49a haben und sonst keine. Fußraumbeleuchtungen, Lautsprecherbeleuchtungen usw werden nur geduldet, wenn sie nicht nach aussen scheinen. Betonung liegt auf geduldet. Genau genommen auch alles verboten.
Die serienmäßige Innenraumleuchte ist lediglich als Leselämpchen gedacht und muss in einem gelblichen Ton leuchten. Sie darf nicht während der Fahrt leuchten und genau genommen auch nicht auf blau umgebaut werden.
Die serienmäßige Innenraumleuchte ist lediglich als Leselämpchen gedacht und muss in einem gelblichen Ton leuchten. Sie darf nicht während der Fahrt leuchten und genau genommen auch nicht auf blau umgebaut werden.
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