27.06.2010, 23:00
Alsoooo...
Aufgrund der Reifengröße geh ich einfach mal davon aus, dass deine Felge die T-Line in 6,5x14 J ist.
Diese hat die ET 23
Der Twingo hat, wie man in sämtlichen Gutachten nachlesen kann, eine ET-Grenze von +11
Das bedeutet du kannst MAXIMAL 12 mm die Spur verbreitern. Alles was darüber hinaus geht wird dir kein TÜV eintragen.
Und ja, es muss jede Spurverbreiterung eingetragen werden, es sei denn sie hat eine ABE, die dann allerdings nur für die Serienbereifung gilt, sprich die Stahlfelgen mit 145/70 drauf. Was bei dir ja nicht der Fall ist...
Um deine Fragen zu beantworten, was du auch selbst hättest können, wenn du im Forum gesucht hättest:
- 2 cm, wie eben erklärt, kannst du knicken. Es sei denn du meintest 2 cm auf die ganze Achse verteilt. Das wären 10 mm pro Seite und das würde GESETZLICH hinhauen. Allerdings heisst das nicht, dass das Rad dann noch freigängig sein wird, was dir dein TÜV aber bei der Abnahme zeigen/sagen wird.
- Ob du den Kotflügel ziehen musst sagt dir dein TÜV. Auch um wieviel.
- Dass der Reifen weiter raussteht als der Kotflügel wird nicht passieren, da nicht erlaubt.
- Federwegsbegrenzer darfst du nicht so viele reinhauen wie du willst, da das Auto einen Restfederweg haben MUSS. Auch hier sagt dir dein TÜV-Prüfer wieviel Begrenzer du reinmachen darfst, falls nötig.
Mein Rat:
Hol dir 10 mm Scheiben pro Seite (längere Radschrauben nicht vergessen), mach die dran, dann wipp mal schön hinten am Kofferraum und guck ob und wo er schleift. Dann entsprechend das Schleifen abstellen und ab zum TÜV.
Dieser wird mit Sicherheit (!!!) noch was zu meckern haben. Das dann auch wiederum richten, wieder hinfahren, eintragen lassen und freuen.
Aufgrund der Reifengröße geh ich einfach mal davon aus, dass deine Felge die T-Line in 6,5x14 J ist.
Diese hat die ET 23
Der Twingo hat, wie man in sämtlichen Gutachten nachlesen kann, eine ET-Grenze von +11
Das bedeutet du kannst MAXIMAL 12 mm die Spur verbreitern. Alles was darüber hinaus geht wird dir kein TÜV eintragen.
Und ja, es muss jede Spurverbreiterung eingetragen werden, es sei denn sie hat eine ABE, die dann allerdings nur für die Serienbereifung gilt, sprich die Stahlfelgen mit 145/70 drauf. Was bei dir ja nicht der Fall ist...
Um deine Fragen zu beantworten, was du auch selbst hättest können, wenn du im Forum gesucht hättest:
- 2 cm, wie eben erklärt, kannst du knicken. Es sei denn du meintest 2 cm auf die ganze Achse verteilt. Das wären 10 mm pro Seite und das würde GESETZLICH hinhauen. Allerdings heisst das nicht, dass das Rad dann noch freigängig sein wird, was dir dein TÜV aber bei der Abnahme zeigen/sagen wird.
- Ob du den Kotflügel ziehen musst sagt dir dein TÜV. Auch um wieviel.
- Dass der Reifen weiter raussteht als der Kotflügel wird nicht passieren, da nicht erlaubt.
- Federwegsbegrenzer darfst du nicht so viele reinhauen wie du willst, da das Auto einen Restfederweg haben MUSS. Auch hier sagt dir dein TÜV-Prüfer wieviel Begrenzer du reinmachen darfst, falls nötig.
Mein Rat:
Hol dir 10 mm Scheiben pro Seite (längere Radschrauben nicht vergessen), mach die dran, dann wipp mal schön hinten am Kofferraum und guck ob und wo er schleift. Dann entsprechend das Schleifen abstellen und ab zum TÜV.
Dieser wird mit Sicherheit (!!!) noch was zu meckern haben. Das dann auch wiederum richten, wieder hinfahren, eintragen lassen und freuen.
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