04.06.2010, 11:27
(03.06.2010, 17:33)ReDTwingO schrieb: Hallo Leute habe mir dieses Teilegutachten besorgt und da steht man muss bei reifengröße 175/50/R13 Auflagen 1-13 beachten.
So check ja eh schon den größten Teil nicht was man da alles abfelxen etc soll aber unter Auflage 2 das wenn man änderung am Fahrwerk vornimmt erlischt die Betriebserlaubnis nach § so und so und man muss dann eine neue Betriebserlaubnis bei der Zuständigen Zulassungsstelle beantragen....
So meine Frage ich baue die Felgen jetzt an und setzte gleichzeitig die Tieferlegungsfedern ein damit erläscht dann meine Betriebserlaubnis oder wie??
Vielen dank im voraus für hilfe....
Lg
Hallo
Also wenn du die Tieferlegung eingebaut hast. Dann wie im Gutachten geschrieben, die Bremsseile hinten unter die Achse gelegt hast.
Hier mal ein Bild nach dem "Umlegen":
![[Bild: twingo-10155121941-rFr.jpg]](https://pics.twingotuningforum.de/pics/twingo-10155121941-rFr.jpg)
Und die Radlaufkanten hinten angelegt oder Abgeflexst hast. Bild nach Kanten anlegen:
![[Bild: twingo-10155122115-6Gp.jpg]](https://pics.twingotuningforum.de/pics/twingo-10155122115-6Gp.jpg)
Vergesse nicht die Kanten zu versiegeln, sonst Rostet es bald.
Wenn du das gemacht hast , fähst du am besten zum Spureinstellen und dann mit allen Gutachten zum TÜV und läßt den Umbau abnehmen.
Laut Gutachten müsstest du in verbindung mit den 175/50 13 noch eine Tachoangleichung machen. Habe hier schon häufiger gelesen, das den TÜV das wohl selten Interessiert.