27.09.2009, 16:19
Also ich kenn das anders. Man kann Überweisungen nur solange zurück holen, wie sie noch nicht beim Empfänder gutgeschrieben sind.
Das bestätigt mir auch Wiki:
Das mit den sechs Wochen sind Lastschriften und Einzugsermächtigungen.
Insbesondere das hier ist für Arnno wichtig: http://de.wikipedia.org/wiki/Nachforschungsauftrag
Speziall:
Das bestätigt mir auch Wiki:
Zitat:Ein Nachteil der Überweisung ist deren Rückgabe, da die Rückabwicklung einer Überweisung nur bis zur Gutschrift des Betrages beim Kreditinstitut des Empfängers möglich ist (§ 676g Abs. 1 Satz 1 BGB). Ist eine Überweisung bei einem Rückruf bereits auf dem Empfängerkonto gutgeschrieben, so wird die Rücküberweisung gemäß dem Überweisungsabkommen zwischen Banken von der Empfängerbank abgelehnt bzw. nicht mehr berücksichtigt. In so einem Fall kann sich der Auftraggeber nur direkt mit dem Empfänger in Verbindung setzen
Das mit den sechs Wochen sind Lastschriften und Einzugsermächtigungen.
Insbesondere das hier ist für Arnno wichtig: http://de.wikipedia.org/wiki/Nachforschungsauftrag
Speziall:
Zitat:Erfolgte eine Überweisung zu Gunsten einer fehlerhaften Kontoverbindung und die Empfängerbank kann den Betrag keinem Girokonto oder Kontoinhaber zuordnen, so ist die Empfängerbank zur Rücküberweisung verpflichtet.
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