25.07.2009, 08:06
Habe mir das bei H&R gerade einmal angeschaut. Also so wie ich das sehe, wäre es keine Einzelabnahme - wenn die Distanzscheibenbreite mit den genannten Felgen- & Reifengrößen gefahren wird. Sollte bei Eibach das so nicht drin sein, wäre es eine Einzelabnahme. Man könnte natürlich die H&R Papiere als Vergleichsgutachten mitnehmen: trotzdem sollte es dann aber eine Einzelabnahme bleiben.
Im Zweifel mal beim TÜV nachfragen mit - wenn vorhanden - beiden Papieren.
Im Zweifel mal beim TÜV nachfragen mit - wenn vorhanden - beiden Papieren.
Wo er seine Finger im Spiel hat(te):
die blaue Sau - mein 1. Twingo
1.6 16V K4M und einiges mehr - staubt gerade etwas ein 
Jahrhundertprojekt xXx - mein 2. Twingo
Kompressormotor und vieles mehr in Vorbereitung 
Fury - Lisa`s 1. Alltagstwingo
schwarz, breit, stark / R.I.P. 
PU - Lisa`s Schönwettertwingo
1.6 8V K7M & bling, bling 
Hot Brownie - Lisa`s 2. Alltagstwingo
brauner Lack, beiges Leder & eigentlich am Thema "Alltag" vorbei 
Bärchenmobil - ein Übergangstwingo
vorm Schrott gerettet & 2tes Leben spendiert 
der Professor - ein weiterer Übergangstwingo
Kompressormotor und vieles mehr 
Kermit - sollte ein PickUp werden
war hinterher fast ein Cabrio 
Flippi - das Chamäleon
leider nicht mehr zu retten gewesen
die blaue Sau - mein 1. Twingo


Jahrhundertprojekt xXx - mein 2. Twingo


Fury - Lisa`s 1. Alltagstwingo


PU - Lisa`s Schönwettertwingo


Hot Brownie - Lisa`s 2. Alltagstwingo


Bärchenmobil - ein Übergangstwingo


der Professor - ein weiterer Übergangstwingo


Kermit - sollte ein PickUp werden


Flippi - das Chamäleon

