29.04.2008, 17:45
Wenn du neue Fahrzeugpapiere hast (also die EU Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II) dann hat der nette Mann vom TÜV recht.
Dort wird nur noch eine serienmäßig montierte Reifengröße übernommen... weitere serienmäßige Reifengrößen dürfen trotzdem gefahren werden. Als Beleg dafür erhält man normalerweise ein Beiblatt vom Fahrzeughersteller oder den alten, entwerteten Fahrzeugbrief in dem die Daten noch vorhanden sind.
Alle weiteren Räder die neu dazukommen müssen aber ganz normal eingetragen werden, also z.B. wenn du dir nun Alufelgen kaufen würdest.
Dort wird nur noch eine serienmäßig montierte Reifengröße übernommen... weitere serienmäßige Reifengrößen dürfen trotzdem gefahren werden. Als Beleg dafür erhält man normalerweise ein Beiblatt vom Fahrzeughersteller oder den alten, entwerteten Fahrzeugbrief in dem die Daten noch vorhanden sind.
Alle weiteren Räder die neu dazukommen müssen aber ganz normal eingetragen werden, also z.B. wenn du dir nun Alufelgen kaufen würdest.
![[Bild: signeu.jpg]](http://www.dickmeiss.com/Twingofriend/Pics/forum/signeu.jpg)
Twingo Red Rat <--- bald ein bisschen weniger red...
