15.12.2005, 19:19
bei veränderungen an den lichttechnischen anlagen eines kfz ist, sofern keine abe vorhanden, generell eine abnahme fällig. das sollte auch hinreichend bekannt sein, lernt man in der fahrschule. ich habe auch nicht gesagt, daß dem nicht so ist. ich habe lediglich bemerkt, daß da kein hahn nach kräht. was soviel bedeutet wie: man sollte es machen, aber man wird wegen zweier aufgeklebter blenden vermutlich nicht angehalten werden. IM GEGENSATZ zu einer im blech verlängerten haube, wo einem das durchaus schonmal passieren kann. ich habe nie gesagt, daß das nicht vorgeführt werden muss. also grabt mich nicht dumm von der seite an und sagt mir, daß ich richtig lesen soll. aber ja, nochmal für alle die es expressis verbis brauchen: ja, du musst damit zum tüv. dort bekommst du nach einem flüchtigen blick auf die teile einen zettel, auf dem steht, daß diese veränderung bei nächster beschäftigung mit den fahrzeugpapieren eingetragen werden kann. wenn du also dann irgendwann mal was hast, was eingetragen werden MUSS, dann können sie dir das gleich miteintragen. und wenn nicht, dann schleppst du halt ewig diesen zettel mit dir rum. wenn nochjemand probleme mit ner formulierung haben sollte darf er sich gerne per mail oder pm an mich wenden. aber das sollte ja eigentlich jetzt auch der letzte so verstanden haben, wie es gemeint war.