03.04.2004, 14:34
das festigkeitsgutachten behält der tüv..
(ich zB hab gar keins gebraucht *g* hab halt dann ein "bißchen" mehr gezahlt beim tüv, hab aber hinten ET 0 eingetragen...)
die "normalesn" gutachten von den sachen, die du eintragen lässt, behält der tüv nicht, die bekommst du wieder.
(ich zB hab gar keins gebraucht *g* hab halt dann ein "bißchen" mehr gezahlt beim tüv, hab aber hinten ET 0 eingetragen...)
die "normalesn" gutachten von den sachen, die du eintragen lässt, behält der tüv nicht, die bekommst du wieder.
hab jetz kein twingo mehr *schnief* 
..:: steffi ::..

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