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Ja, blöd ausgedrückt.
Sollte aber bei den Dimensionen aber wirklich klar sein worum es geht.
Diese 25 bzw. 50 Kg sind nicht wichtig wenn es um Haltesysteme wie einen Fahrradträger geht.
Wenn in dessen Anleitung aber steht dass die AHK mindestens eine Stützlast vom Eigengewicht des Trägers plus dem der Räder haben muss wird es schnell eng.
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25 kg Stützlast gibt es nicht, das ist absoluter quatsch...
Bei allen Schrauber-Tips, die ich hier gebe, setze ich vorraus, daß der, der sie umsetzt genau weiß, was er tut
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05.02.2018, 20:41
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 06.11.2019, 15:21 von Broadcasttechniker.)
Na wenn du meinst.
Schau doch mal in das COC unter Punkt 19.1 oder Zulassungsbescheinigung teil II unter Punkt 13.
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auch wenn sich da jetzt was überschnitten hat, scheissegal.
das wa du da hinten auf die Kugel klemmst darf 50 KG nicht überschreiten.
das ist bei 2 Hollandrädern aber schon der Fall...
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05.02.2018, 20:57
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 05.02.2018, 21:01 von Broadcasttechniker.)
Wenn die Kugel der Ladungssicherung dienst darfst du draufpacken was du für richtig befindest.
Wichtig ist dass die Verbindung werkzeuglos zu lösen ist, sonst ist der Träger Teil des Fahrzeugs und muss eingetragen werden.
Es gibt de jure keine Stützlastüberschreitung beim PKW wenn auf der AHK Last getragen wird.
Beispiel Twingo3.
D-Wert von 0, keine Stützlast (der Kupplungshersteller gibt eine an), und dennoch ein Fahrradträger drauf.
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du bist hier der schlaue Mann.....
du darfst aber auch bei den Bullen Bezahlen wenn die dich auf dem twingo1 mit 3 Fahrädern anhalten.
ich hab jahrelang den mist verbaut und muss feststellen das ich Blöd bin, na herrlich.
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jep, das ist das was ich sagen wollte^^
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steht auch bei jedem radträger mit dabei, daß die stützlast zu beachten ist. 
bei 25kg passt nichtmal ein rad, wenn man das eigengewicht vom träger abzieht.
mfg rohoel.
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05.02.2018, 21:53
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 05.02.2018, 22:10 von Broadcasttechniker.)
Was soll ich lesen?
Was von Anhängern?
Ich habe gar keinen Anhänger.
Bitte zitiert doch mal den Bußgeldkatalog, sonst muss ich es machen.
Dass ich wegen ungebilderter Bullen schon vor Gericht erscheinen musste ist die eine Sache, dass die dann eine Klatsche bekommen haben die andere.
https://www.bussgeldkatalog.net/strassen.../44-stvzo/
Beispiel, Höchstdelikt
Zitat:TBNR 344606
Sie führten das Kraftfahrzeug mit einem einachsigen Anhänger, dessen zulässige Stützlast um mehr als 50 Prozent unterschritten wurde.
Kostet 60€ und einen Punkt.
Aber wo ist die eine Achse?
Oder zählen jetzt auch die von Fahrrädern?
Ich habe ja gesagt dass ihr euch schon etwas schlauer machen müsst.
Die Angaben der Hersteller dienen lediglich dazu sich abzusichern für den Fall dass was abbricht und das auf sie abgewälzt werden soll.
Stichwort Produkthaftung.
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Ulli, lies es ganz unten oder lass es, ist dir überlassen.
bin weg.
mfg rohoel.
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05.02.2018, 22:01
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 05.02.2018, 23:21 von Broadcasttechniker.)
Jetzt ist es aber gut.
Zitat oder ich ignoriere dich.
Der Tatbestand mit der Nummer 344606 gehört zu Anhängern mit einer oder einer Zwillingsachse, nicht zur Ladung.
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dann mach, was du machen mußt.
du verlangst, links zu klicken, ...
mfg rohoel.
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05.02.2018, 22:12
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 05.02.2018, 22:18 von Broadcasttechniker.)
Ich zitiere im Gegensatz zu dir aber auch.
Bei dir kommt....nichts.
Behauptung aus dem Bauch heraus aufzustellen ist einfach.
Vor Gericht werden die Gesetze und Verordnungen und zur Not noch die Ausführungsbestimmungen herausgeholt.
Und danach wird geurteilt, nach dem Buchstaben des Gesetzes.
Das ist etwas was vielen nicht gefällt und nicht immer jedem ganz schlüssig erscheinen mag, im großen und ganzen sind die Gesetze jedoch von schlauen Menschen gemacht.
Zwischen einem Anhänger und Ladung im allgemeinem ist ein himmelweiter Unterschied.
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Ulli, Bitte
was ist mit dir los das du hier so ein Bullshit vom Stapel lässt.
oder sind die Gesetze in Köln anders als im Rest des Landes?
wenn selbst die Hersteller von Fahradträgern oder Lastboxen eplizied darauf hinweisen das dies und das zu beachten ist, warum giebst du dich damit denn nicht zufrieden????
wenn ich son Teil hinter einem Nissan Patrol mit mir herumschleppe dann sind das völlig andere voraussetzungen als das ich das Dingens an eine Ente klemme.
das Kapiert jeder 10jährige.
gute nacht, ich bin ier auch raus
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