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Bis bald.......
Euer BlueDevil84
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hmmm.....das fefällt mir so nicht richtig. Sieht nicht böse aus finde ich. Aber was hier richtig geil ist ist die Front mit den Lichtern drunter. Tagfahrlicht, Nebellicht?? Erlaubt?
Bis bald.......
Euer BlueDevil84
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vieles was gut aussieht ist leider nicht erlaubt, es ist egal ob nsw oder tfl ,es ist zu tief ist.
bei den angeleyes sehen leider nicht alle tüver das fernlicht als luxus an.
will gar nicht wissen was die herren in blau dazu sagen würden wenn man den bb extrem vorm fernlicht hat, auch wenns eingetragen wäre.
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junge...wenn ichs dir doch sage...
es ist alles rechtsmäßig...^^
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ne weil die diskussion nichts bringt...
es ist vom TÜV abgenommen und gut ist...lol
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Auch das ist eine Fehlannahme wie sogar in diesem Thread in dem du dich befindest schon erläutert wurde... es kann jederzeit ein Gegengutachten verlangt werden.
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fahrt doch mal zu eurem TÜV hin
diese regelung mit den 25 cm gibs nicht mehr, weil je tiefer die nebels hängen umso besser wird der nebel angeblich ausgeleuchtet und das hat der TÜVer nicht übersehen oder sonst irgendetwas das hat er selbst so gesagt...
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D.h. die Nebelscheinwerfer können beliebig montiert werden, dürfen andere Verkehrsteilnehmer aber nicht blenden.
Sind die Nebelscheinwerfer weiter als 400mm von der Außenkante des Fahrzeugs montiert dürfen sie sich nur in Verbindung mit Abblendlicht einschalten lassen.