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hallo zusammen.
hab mal bei mir meine scheiben ca. vor 2 monaten getönt, nur hat die folie so ein paar macken ( sieht nicht übel aus, nur nervts mich ) jetzt geh ich halt am 12 märz meine scheiben perfekt tönen lassen zu nem schweizer spot preis.
(
www.scheibentönen.ch)
aber ich wollte auch gleich nen blendstreifen machen, aber weis die breite nicht und finde keine markierung an der scheibe. kann mir jemand helfen ???
und wieviel prozent darf sie max. verdunkeln??
gruss
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Alle aufkleber auf der frontscheibe dürfen nicht größer als 0.1qm sein. Die sicht des fahrers darf nicht eingeschränkt sein und nicht breiter als 11cm sein. Aber auf so breit kommste eh nicht, weil sonst die 0.1qm überschritten werden.
gruß Ingo
Gruß Tw-Ingo
Rechtschreibfehler sind gewollt und dienen zur allgemeinen belustigung!!!
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ach so ist das, na ich frag einfach mal die werdens schon wissen,
danke dir und noch nen schönen sonntag
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ja ok kann es mir gut vorstellen. wenn es heute nicht anfängt zu regnen stelle ich heute noch die versprochenen bilder entlich rein die ich schon lange versprochen habe unter vorstellungen. gruss
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hi,
10% der Frontscheibe darf zugemacht werden - mehr nicht.
Bei einem streifen von 10 cm hast du also KEINE Probleme.
Gruss,
Marc
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...wobei ich bei der letzten HU gesagt bekommen habe, das die Frontscheibe gar nicht beklebt werden darf. Wartet... ich such mal was...
Naja - ich finds nicht mehr. Damals - vor 2 Jahren - stand das auch so auf der TÜV-Page. Vielleicht hat es sich geändert. Würd aber einfach mal beim TÜV fragen.
Wo er seine Finger im Spiel hat(te):
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wenn man die frontscheibe gar nich bekleben darf, wie issen das dann mit den blendstreifen mit abe, wie ich einen hab?
in der abe steht nämlich die regelung mit den 10% und nicht im sichtfelf etc.
gruß co
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was sagt der tuev eigentlich zu den schrift zuegen die ueber dem scheibenwischer ist?
und immer dran denken imma schoen auf digge hose machen
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Da wirste wohl den TÜV mal fragen müssen...