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Problem mit der Polizei wegen Cupralippe
#1
Hallöchen und guten Abend, wie einige von euch wissen haben mich vor knapp 5 Wochen die Rennleitung angehalten. Mein montierte Cupra Lippe hat denen nicht wirklich gefallen und ich mußte diese direkt vor Ort abbauen. Naja und heute war dann die freundliche Post bei mir:

60,--€ Busgeld
20,--€ Gebühren
3,50€ Auslagen
83,50 Gesamt

Und nun die Begründung:

§3 Abs. 1, §48 FZV; §24 StVG; 175 BKat

Kann jemand von euch damit etwas anfangen? Es steht ferner noch drin, das es als Beweismittel ein Foto geben soll. Auf diesem Foto dürfte zu sehen sein, wie mein Kleiner (noch mit Spoiler) halb auf der Straße und halb auf dem Gehweg steht, ein netter Beamter ein Zollgliedermaß anhält und dann ein Foto gemacht worden ist.

Sehe ich es richtig das das Foto nicht richtig sein kann, da ja der Wagen nicht komplett auf einer geraden Fläche steht und ich deshalb vielleicht Grund zur Annahme habe, dass ein Einspruch Sinn haben könnte?

Achja, 3 Punkte gab es noch oben auf...

Wenn jemand einen Tipp hat oder ähnliche Erfahrungen gemacht hat, ich bin für alles dankbar...
Black is beautiful
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#2
das habe ich bei google gefunden zum thema
§3 Abs. 1, §48 FZV; §24 StVG; 175 BKat


803600 Sie setzten das Fahrzeug in Betrieb, obwohl es nicht zum Verkehr A - 3 50,00
zugelassen war.
§ 3 Abs. 1, § 48 FZV; § 24 StVG; 175 BKat
!! ICH KAN NISCH GUT DEUSCH SCHREIBEN TUTMELEIT !!
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#3
Kennzeichen dran, Siegel drauf, Versicherung gültig... ?????
So ganz verstehe ich die Begründung eben nicht...
Black is beautiful
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#4
ich kann nur das sagen was bei google steht!

http://www.verwaltungsvorschriften-im-in...tt12.8.pdf
!! ICH KAN NISCH GUT DEUSCH SCHREIBEN TUTMELEIT !!
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#5
Könnte es sein das sich die netten Herren einfach nicht zu helfen wußten und dann so ein Murks dabei rauskommt?
Black is beautiful
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#6
§3 Abs.1
http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__3.html

$48 FZV
http://www.verkehrsportal.de/fzv/fzv_48.php

$24 stvg
http://www.verkehrsportal.de/stvg/stvg_24.php

175 BKat
http://www.verkehrsportal.de/board/index...opic=54783

also für mich hört sich das ne ganze menge an dafür dasesnur die lippe gewesen sein soll....
die sind doch nciht ganz sauber....
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#7
Geh damit zum Anwalt wenn Du eine Verkehrsrechtschutz hast!
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#8
Also das was man so im Inet lesen tut stimmt ja irgendwie nicht so ganz mit dem Überrein was tatsache war.

Wenn du beim ADAC bist kannst du auch bei denen nachfragen und die helfen dir auch weiter so als kleiner tipp
[Bild: Sebastian89_361654.jpg]

Ich brauch kein Adaptives Kurvenlicht, ich kann driften! Very Happy

Was??? Deine Musik ist laut...??? Warte bis meine Batterien voll sind!

Lg
Sebastian89
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#9
ich Lach mir einen Ast ab

die Rennleitung oder wer das foto gemacht hat muss dir erstmal beweisen das du mit diesem "Unzulässigen" Fahrzeug gefahren bist

Begründung;
Selbst du kannst das Fahrzeug ebenfalls nur für Fotozwecke so dahin gestellt haben
Du kannst dir ja auch einen Christbaum auf das dach Nageln..solange du das auto nicht im Öffentlichen Verkehr Bewegst ist das auch Wurscht

Aber wenn du natürlich im Parkverbot gestanden hast können sie dir dafür Natürlich das Knöllchen geben...aber mehr auch nicht


Deswegen gibbet ja auch bei Geschwindigkeitsübertretung eine Foto welches auch die Fiktieve Geschwindigkeit Beinhaltet

Und das ist beim Parken wohl kaum der Fall

es kann dir Niemand etwas wollen wenn du zb dein Fahrwerk ausgebaut hast und due die Karre so vor die Türe stellst ( solange er angemeldet ist ) ....Fahren dürfen ist eine andere sache....

Ganz Klar einspruch zu deiner Geschichte
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#10
so würde ich das nicht sehen
ein Fahrzeug muss nicht "bewegt" werden
auch wenn es einfach nur rumsteht (z.b. abgemeldet oder mit abgelaufenem Tüv) muss es i.O. sein
du musst distanzieren zwischen öffentlicher Strasse und Privatgrund

das ist mein Wissensstand, wenn jemand etwas anderes kennt, ich lasse mich gern eines besseren belehren
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#11
eben nicht

Du darfst auch ein NIcht Verkehrstüchtiges Fahrzeug oder mit Nicht Zugelassenen Bauteilen ( zb Unterbodenbeleuchtung) auf Öffentlichen oder auch Privaten Parkplätzen Parken oder abstellen
es darf auch Tüv abgelaufen sein , aber MUSS zugelassen sein

Und solange du "nicht Angeschnallt mit Laufendem Motor"da drinn sitz gilt das als Nicht Bewegt oder Gefahren,und das ist bei ihm nicht der fall
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#12
@ Rowdy: Ich bin mit dem Auto auf die Polizei zugefahren und die haben mich rausgeholt und dann den Wagen auseinander genommen. Also nur hingestellt haben zählt hier leider nicht...
Black is beautiful
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#13
Das ist dann Natürlich eine ganz andere Verfahrensweise...

Aber dennoch Verstehe ich nicht wenn du die Lippe an Ort und Stelle Demontiert hast das man dich noch Angezeigt hat
Ich würde mich Trotzdem mit einem Anwalt Unterhalten,das grenzt schon an Willkür
ich bin mir dazu fast sicher das diese verfahrensweise der beamten so nicht rechtens ist,es wäre ja auch Möglich das die Lippe bereits vom Vorbesitzer Montiert worden ist und so auch durch den Tüv gekommen ist...
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#14
Genau das habe ich denen auch erzählt aber darauf wollte sie nicht eingehen...
Black is beautiful
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#15
genau das meine ich,ein Anwalt für Verkehrsrecht hat da mehr einfluss wie wir kleinen Bürger...


Nur mal so als info:
man hat mich 2x in 5 Jahren geblizt,und ich habe bei beiden Einspruch eingelegt mit der Begründung das die Kameraeinstellung Winkel zur Farbahn,und ausrichtung und sonneneinstrahlung ( aus dem Kofferaum Fotografiert ) so nicht zu einer einer einwandfreien Messung kommen kann...und siehe da ich habe 2 x recht bekommen...viele andere Zahlen einfach und ärgern sich und gut ist,s......
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