06.11.2018, 10:56
Wichtig beim Kostenvoranschlag ist die Reparaturfreigabe gefolgt vom Start der Reparatur, sonst könnte das Auto so oder so "weg sein".
Verkaufen musst du nicht, aber der Restwert aus der Börse wird dir sonst abgezogen.
Ein Gutachter muss das Auto bei Totalschaden in der Börse anbieten, da hast du wenig Einfluss drauf, es sei denn du kennst den Gutachter.
In deinem Fall oben siehst du die 700 und behältst das Auto.
Oder du siehst die 1000 und gibst es ab, das liegt völlig an dir.
Gemein wäre, keine Angst, wenn der Restwert auf 900€ geschätzt wird und du das Auto unbedingt behalten willst, dann bekommst du nur 100€.
Denke daran, du kannst den Gutachter wählen und beauftragen, und es gilt immer noch - wes Brot ich ess' des Lied ich sing - .
Verkaufen musst du nicht, aber der Restwert aus der Börse wird dir sonst abgezogen.
Ein Gutachter muss das Auto bei Totalschaden in der Börse anbieten, da hast du wenig Einfluss drauf, es sei denn du kennst den Gutachter.
In deinem Fall oben siehst du die 700 und behältst das Auto.
Oder du siehst die 1000 und gibst es ab, das liegt völlig an dir.
Gemein wäre, keine Angst, wenn der Restwert auf 900€ geschätzt wird und du das Auto unbedingt behalten willst, dann bekommst du nur 100€.
Denke daran, du kannst den Gutachter wählen und beauftragen, und es gilt immer noch - wes Brot ich ess' des Lied ich sing - .
Geteiltes Wissen ist doppeltes Wissen