14.01.2013, 18:10
Eingetragen in den Zulassungspapieren.
Für gewöhnlich, bei gröberen Änderungen, muss man nach der TÜV-Abnahme zur Zulassungsstelle fahren, wo die Änderungen zur Kenntnis genommen und die Fahrzeugpapiere entsprechend geändert werden. Details sind aus der Änderungsabnahme, manchmal auch aus der ABE ersichtlich.
Für gewöhnlich, bei gröberen Änderungen, muss man nach der TÜV-Abnahme zur Zulassungsstelle fahren, wo die Änderungen zur Kenntnis genommen und die Fahrzeugpapiere entsprechend geändert werden. Details sind aus der Änderungsabnahme, manchmal auch aus der ABE ersichtlich.