11.01.2013, 11:22
Das würde ich unbedingt mit dem TÜVi besprechen und zwar deswegen, weil das Fahrwerk die originalen Umstände verändert. Man kann der Auffassung sein, dass dadurch die originale Genehmigung für die Winterräder hinfällig wird. Es gibt auch die Möglichkeit des wahlweisen Eintrags. Das betrifft Konstellationen, die mit verschiedenem "Zubehör", zB Platten montiert werden.
ZB: Auch gen vuh [dicke Reifen] in Verbindung mit Distanzplatten Hersteller ABCD Typ 1234.
ZB: Auch gen vuh [dicke Reifen] in Verbindung mit Distanzplatten Hersteller ABCD Typ 1234.