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Hi Leute, ich bekomme die Tage ein Gewinde für meinen T2, fahre im Sommer die 16" Borbet mit Spurplatten und im Winter die originalen GT Felgen mit Platten (im Winter geht auch ohne wenns das vereinfacht) Nun zur Frage...muss ich beide Kombinationen vom Tüv abnehmen lassen oder reicht es wenn ich mir Sommerschlappen eintragen fahre, da die ja breiter sind, vom durchmesser in der Toleranz liegen auch was Tachoangleichung... anbelangt und im Gutachten stehen sie drin oder muss ich beide Kombinationen beim Tüv vorführen? Mir wurde schon gesagt ich solle evtl eine seite Sommer eine seite mit Winterreifen bestücken und so zum Tüv rollen
ich hoffe Ihr könnt mir helfen, der Tüv ist nicht so mein spezialgebiet...es ist das Gebäude, das ich die letzten 5Jahre am meisten gemieden hab
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ist es nicht eigentlich so, dass das fahrwerk einzeln eingetragen wird?
die sommerfelgen sind doch bestimmt bereits eingetragen.
der tüv will ja sogar, dass original felgen (wenn nachgerüüstet) eingetragen werden.
wenn die winterräder quasi original sind, brauchst du die eh nicht eintragen
Geisterfahrer - irgendwie entgegenkommend
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aber woher soll der Tüvver wissen, wenn er z.B. die montierten 195 40 R16 einträgt das die 175 65 R14 Winter Schluffen mit dem Gewinde net schleifen? (sind ja im Umfang größer und wird beim T2 vorn schnell zum Problem )
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Das isses...im sommer 215/40r16 im winter 185/55r15 oder so...das ist ja grundcerschieden...ich glaub der tüv und ich werden keine freunde mehr
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Also ich hab auch nur meine 17 Zöller damals eintragen lassen, und bin trotzdem im Winter mit der Serienbereifung gefahren.
Ich denke da würden die Blauen auch net groß meckern Und selbst wenn bekommst ne Mängelkarte und lässt es dann eintragen .
Shit happens, so seh ich das !
Gruß
Patrick
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Genauso hab ich es auch gemacht, zu mir hat der Prüfer auch nix gesagt das ich meine Serienbereifung fürn Winter eintragen lassen muss.
Ich würde dann einfach die Distanzen weglassen und dann dürfteste keine Probleme mit kriegen.
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immer diese halblegalen gradwanderungen dann lass ichs mit sommerschlappis eintragen und gut ist, ich denke mal die sollten das größere problem sein, wenn es denn probleme geben sollte
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die original winterräder braucht man ja auch nicht eintragen.
da die größe ja quasi zur typgenehmigung gehört. interessanter wird es erst, wenn zwei völlig verschiedene größen zu tragen kommen (tachoangleichung)
Geisterfahrer - irgendwie entgegenkommend
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Das würde ich unbedingt mit dem TÜVi besprechen und zwar deswegen, weil das Fahrwerk die originalen Umstände verändert. Man kann der Auffassung sein, dass dadurch die originale Genehmigung für die Winterräder hinfällig wird. Es gibt auch die Möglichkeit des wahlweisen Eintrags. Das betrifft Konstellationen, die mit verschiedenem "Zubehör", zB Platten montiert werden.
ZB: Auch gen vuh [dicke Reifen] in Verbindung mit Distanzplatten Hersteller ABCD Typ 1234.
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ich würde nur das gewinde mit den sommer reifen eintragen lassen, im winter schraubste das dann vorne hoch, wenn es schleifen sollte und gut ist, die serienbereifung wird ja nicht aus dem Fahrzeugschein ausgetragen somit sollte die Rennkontrolle auch nicht meckern
Sie haben den schnelleren wagen, doch ich fahr vor ihnen
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Das geht nur, wenn die Platten nur in Verbindung mit bestimmten Felgen/Reifen eingetragen sind.
Fahren ohne Platten wäre sonst klar illegal.
//Mir wurde schon gesagt ich solle evtl eine seite Sommer eine seite mit Winterreifen bestücken und so zum Tüv rollen//
Das kann ich dir nicht empfehlen. Die Polizei würde dich sofort anhalten. Reifen mit verschiedenem Abrollumfang rechts und links bzw auch achsweise vorne und hinten bei Vierradantrieb sind sehr gefährlich für Differential und Ausgleichskupplungen.
Vielmehr würde ich die zusätzlichen Reifen (einen davon) mitnehmen und dem TÜVi zeigen. Wenn er dann Bedenken hat, schraubst du zuhause um und fährst nochmal hin. Da der entsprechende Eintrag der Winterräder nicht risikobehaftet ist, würde ich nichts verschweigen. Ein Punkt wäre noch, welche Reifengrößen im Fahrwerksgutachten drinstehen. Wenn da alles vermerkt ist, trägt er sicher auch ohne Anschauungsunterricht ein.
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ich fahr doch keine reifen in meinem auto spazieren naja meine spurplatten sind nicht "in verbindung" eingetragen genausowenig wie die 40/40 federn...daher ist der ansatz es im sommer eintragen zu lassen und im winter etwas hochgeschraubt einfach "so zu fahren" denke ich mal nicht grade verkehrt...dennoch spreche ich den Tüvver auf die Serien Winterbereifung an um reibereien mit der Rennleitung aus dem weg zu gehen...ist wohl das sicherste. Aber Danke für eure Tipps!
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Verstehe ich das jetzt richtig, du hast im Sommer große Alufelgen und im Winter Serienfelgen die auch in den Fahrzeugpapieren stehen. Jetzt ist das Fahrwerk drin und du musst zum Tüv.
Du musst mit deinen Sommerrädern zum Tüv und es eintragen lassen. Dann bekommst du in deiner Abnahme den Zusatz: "auch in Verbindung mit Rad/Reifenkombination xy" . Du kannst auch zwei Felgen in den Kofferraum packen, damit du nicht mit Sommerreifen im Winter fahren musst.
Die Serienbereifung darfst du ohne bedenken weiterfahren. Hierzu sollte in dem Gutachten von deinem Fahrwerk der Zusatz stehen:
"In Verbindung mit der Fahrwerksänderung können alle serienmäßigen Rad/Reifenkombinationen verwendet werden".
Das ganze kostet dich, falls die Räder schon eingetragen sind ungefähr 50€.
Es ist doch keinesfalls eine Schande, dass irgendwann mal jemand kommt der etwas besser weiß?!
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Also, bei mir ist es so, dass ich in meinem TÜV Protokoll (hier reden immer alle von Eintragung - wo denn eingetragen? Ist doch eine Einzelabnahme, ich habe zumindest für die Tieferlegung so einen rosa Zettel bekommen) die Reifen mit drauf stehen habe, denn da steht der Abstand zu den Reifen mit drin. Das ist der Mindestabstand, kleinere Reifen sind bei mir kein Problem, sind auch Serienreifen die im Fahrzeugschein stehen. Habe damit sogar meine letzte TÜV Plakette erfolgreich bekommen. Ich hab zwar kein Gewinfefahrwerk drin, aber ich denke da wird das nicht anders sein - der TÜVer wird dir da bestimmt auch einen maximalen Reifenabstand eintragen - vielleicht kannst du mit den kleineren Reifen dann sogar noch etwas tiefer drehen.
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Eingetragen in den Zulassungspapieren.
Für gewöhnlich, bei gröberen Änderungen, muss man nach der TÜV-Abnahme zur Zulassungsstelle fahren, wo die Änderungen zur Kenntnis genommen und die Fahrzeugpapiere entsprechend geändert werden. Details sind aus der Änderungsabnahme, manchmal auch aus der ABE ersichtlich.
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