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Felgen mit ABE nicht eintragen lassen?
#1
Gestern hab ich erfahren dass mein Twingo noch auf Sommerreifen fährt Shocked

Meine erste Anschaffung werden also wohl oder übel Winterreifen sein müssen.

Nun hatte ich überlegt vielleicht etwas breitere zu nehmen. Aber wie breit kann ich denn gehen, ohne das vom TÜV eintragen lassen zu müssen?

Ich hab eine Freundin von mir gefragt, die einen Phase 2 hatte und sie meinte sie fuhr irgendwelche Alus mit ABE für den Twingo und dann müsse man die nicht eintragen lassen?!

Die waren aber definitiv breiter als die Standartfelgen.

Meine Mama fährt einen Kia und hat darauf Alus in Standartgröße und musste die dieses Jahr trotz ABE eintragen lassen?!


Ich blick da irgendwie nicht durch Embarassed
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#2
Wenn du in deiner Heimat bleibst, sind Winterreifen nicht zwingend.
Im Moment sind alle Winterreifenfahrer ziemlich gearscht (hoher Verschleiß, schwammig, langer Bremsweg).
Geteiltes Wissen ist doppeltes Wissen
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#3
Zum Thema ABE, sollest du keine weiteren Veränderungen an deinem Fahrwerk getan haben, so gibt es Felgen mit einer ABE, die man nicht eintragen lassen brauch. Diese gilt halt nur wenn du keine Tieferlegungsfeder, Fahrwerke verbaut hast und auch keine Distanzscheiben verbaut hat.
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#4
Danke schonmal für eure Antworten Smile

Broadcasttechniker, natürlich wohn ich in meiner Heimat Very Happy

Aber hier fällt doch des öfteren mal Schnee und ich wohn auf nem Hügel. Und mit zwei Kleinkindern hinten drin möcht ich ungern in den nächsten Graben fahren nur weil ich Geld für Winterreifen sparen wollte.

Katonka, also wenn ich jetzt Felgen kaufe, die eine ABE bzw. ein TÜV Gutachten haben für den Twingo und den dann mit Federn tieferlege muss ich beim TÜV direkt auch die Felgen eintragen lassen?! Versteh ich das jetzt richtig? Und wenn ich ihn nicht tiefer lege, dann nicht?

Hab bei ATU schöne Alus gesehen in der Größe die ich fahren darf (laut Schein) muss ich sowas auch eintragen lassen?

Entschuldigt bitte, ich hab nicht besonders viel Ahnung von Autos, mein Mann hat bisher immer alles gemacht.
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#5
Sprech das mit dem Reifenhändler/Laden ab. Es gibt 100% irgendwelche Alus mit Bereifung, die auf deinem Fahrzeug geprüft und mit einer ABE versehen sind, dann darft du diese auch fahren, wenn du den Wisch mit dir spazieren fährst Wink

Und richtig, wenn du andere Feder/Fahrwerk verbaust, ist die ABE nicht mehr rechtens und du musst die Räder mit den fahrwerkstechnischen Veränderungen eintragen lassen.
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#6
Danke nochmal für die Antwort. Ich hab hübsche Alus in Standartgröße gesehen da werd ich dann wohl die Sommerschlappen drauf ziehen und für die Stahlfelgen billige Winterreifen kaufen. Und mich vorher erkundigen ob ich diese Alus eintragen lassen muss
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#7
Was hast du denn jetzt für Reifen Drauf bzw. was hast du in twingo...?
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#8
Im Moment sind da Sommerreifen drauf 155/70 R13 auf Stahlfelgen.

Auf die Stahlfelgen will ich dann Winterreifen ziehen und für die Sommerreifen 5x13 LK 4x100 ET 38 Alufelgen kaufen, die eine ABE für den Twingo haben.

Achja, ich fahre einen Phase 1 Bj. 10/1997

(was bedeutet eigentlich diese Einpresstiefe?)
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#9
(20.11.2009, 14:02)Linalein schrieb: [...] also wenn ich jetzt Felgen kaufe, die eine ABE bzw. ein TÜV Gutachten haben für den Twingo [...]

Vorsicht, eine ABE ist nicht das selbe wie ein TÜV Gutachten!

Eine ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis - siehe Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile) ist prinzipiell - soweit alle Bedingungen (z.B. Serienfahrwerk, keine Distanzscheiben etc.) erfüllt sind - eintragungsfrei. Lediglich die ABE selbst ist mit den Papieren mitzuführen. Solltest du Änderungen durchgeführt haben, so dass eine Bedingung der ABE nicht erfüllt werdne kann, so musst du auch dieses Teil eintragen lassen.

Ein TÜV Gutachten hingegen ist in jedem Fall eintragungspflichtig. Je nach Paragraph bzw. Art des Gutachtens ist es mehr oder weniger aufwendig und kostenintensiv. Bei deinen Winterreifen wäre das aber vermutlich nicht aufwendig, bis auf die Fahrt zum TÜV.

Ich persönlich lasse fast alles - egal ob es eine ABE gibt oder nicht - bei Gelegenheit eintragen.

Achja, und zum Thema Einpresstiefe:
http://de.wikipedia.org/wiki/Einpresstiefe
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#10
Trumbo jetzt bin ich völligst verwirrt Laughing

In dem Wisch zu den Felgen steht oben

"GUTACHTEN zur ABE Nr. 44358 nach §22 StVZO"

Es sind im übrigen diese Felgen http://www.atu.de/pages/shop/fbs/felgen-...ld=739.jpg

Muss ich die jetzt auch schon vor der Tieferlegung eintragen lass oder nich?!

Weil falls ja kauf ich die nächstes Jahr und mach die mit den Federn zusammen drauf dann muss ich sie eh eintragen lassen
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