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Hallo alle zusammen
hab nen problem mit meinem twingo bj 2000 (abs) wollte zum tüv und der sagt er gibt keine plakette weil der tragrahmen re und li zwei roststellen hat (ca 3x15cm). jetzt meine frage
1. ist das nen twingoproblem
2. kann man das auch schweißen
3. wenn nicht was kostet dieses teil neu
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Geteiltes Wissen ist doppeltes Wissen
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Hallo twingomaus85,
ich vermute mal, der TÜV meint den Fahrschemel. Zu deinen Fragen:
zu 1) Eher Ja
zu 2) Offiziell Nein - tragendes Bauteil
zu 3) ca. 300 ohne Einbau
Such mal in dem allseits bekannten Auktionshaus nach dem Begriff
Fahrschemel oder
Achsträger bzw. Vorderachsträger
Gruss
Klaus
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2 Doofe, ein Gedanke, aber ich war eine Minute schneller. (weil ich mir die Grußformeln gespart habe)
Sieh auch mal hier:
http://www.twingotuningforum.de/showthread.php?tid=4202
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Der verzinkte sollte aber dennoch für alle passen.
Ich hatte seinerzeit den schwarzen gekauft. Der hatte die von Teefax genannte Nummer.
Der verzinkte hatte damals fast das doppelte gekostet.
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Die verzinkten haben sie mit dem Phase3 ende 2000 eingeführt.
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Teefax ....
hatte ich dir auch schonmal verklickert.
Der Grund war, der weil verzinkte Karosserieteile nicht rosten, und Renault öfter nach 5Jahren Durchgerostete Fahrschemel hatte,somit konnte das Renault nicht auf sich sitzen lassen und hat damit reagiert.
Ob ABS oder nicht, wenn es wirklich nur dieser Doofe halter ist, ist es ja egal. der kann auch vorhanden sein,obwohl man ihn nicht benötigt.
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Hallo,
haben uns auch mal wieder einen Twingo zugelegt! Bj. 2000 und ihn heute abgeholt. Jetzt ist erstmal etwas Fachsimpeln dran damit man etwas vertraut wird mit dem Gerät. Hier lese ich was von dem Fahrschemel und von tragenden Teilen usw.
Also ich bin zwar nicht gerade der Twingofachmann aber seit wann ist ein Tragschemel ein tragendes Teil?
Und schweißen kann man ihn wohl.
Wer es nicht glaubt dem kann ich eine original Renault Rechnung zeigen wo der Fahrschemel für 66 Euro geschweißt wurde. Nämlich die von unserem neuen und das war beim letzten TÜV.
Also was soll ich denn jetzt glauben?
Gruß Ingo
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twingo3333 schrieb:....... aber seit wann ist ein Tragschemel ein tragendes Teil?
Also, wenn der Fahrschemel kein tragendes Teil ist, was sonst am Auto soll dann eines sein???
Da sind u.a. die beiden Dreiecklenker der Vorderachse dran angeschraubt!
An tragenden Teilen darf man nicht schweißen, zumindest nicht offiziell.
Und schau dir mal das Bild im verlinkten Beitrag an.
Was willst du da schweißen?
Ein Blech drüber braten?
Das geht gar nicht.
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Der Fahrschemel ist doch ein austauschbares Teil! Die gibts doch überall zu kaufen neuerdings sogar verzinkt! Nur weil da ein paar Teile angeschraubt sind und er was halten muß ist es noch lange kein tragendes Teil. Dann wäre das der Fahrersitz ja auch!
Es wird eher sein das aus sicherheitsrelevanten Gründen nicht geschweißt werden darf, das glaube ich gerne genauso wie an anderen Teilen der Achse.
Keine Ahnung was die geschweißt haben jedenfalls steht in der letzten Reparaturrechnung original von Renault Fahrschemel geschweißt. Eben wegen TÜV-Vorführung. Und die werden wohl wissen was sie tun! Also scheint es ja doch möglich zu sein! Ich kann ja mal nachschauen und evtl. ein Foto machen was dort geschweißt wurde falls es interessiert!
Gruß Ingo
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Bloß weil ein Teil austauschbar ist, macht das dieses doch noch nicht zum nichttragenden Teil.
Beim 2CV kannst du das Fahrgestell komplett austauschen, was ich auch schon gemacht habe.
Wegen Rost, übrigens.
Den Fahrersitz soll man übrigens auch nicht schweißen, auch wenn das hinterher keiner sieht.
Habe ich allerdings doch schon gemacht.
Beim 2CV, weil der einfach unterdimensioniert war und brach, und beim R4.
Meiner hatte für den Beifahrer keine Lehnenverstellung.
Ein Sitz aus dem ?R16? hatte bis auf die Breite die gleichen Maße und Befestigungen.
Bezug runter, Sitz geteilt und schmaler wieder zusammengeschweißt, R4 Bezug wieder drauf.
Nenne mit doch zum Spaß mal ein Teil am Auto, von dem du meinst, es sei ein tragendes.
Und ja, ein Foto wäre erhellend.
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hallo
noch etwas senf dazu:
natürlich ist das ein tragendes teil, was denn sonst.
tragende teile dürfen aber auch geschweisst werden:
individuelle herstellervorschriften (kann natürlich auch verbot sein) müssen halt beachtet werden.
abhängig vom material (z.B. moderne hochfeste stähle - dürfen teilweise nur gelötet werden)
schweissnaht meist nur überlappend - schweissverfahren etc.
gibt halt zu viel zu beachten, deshalb besser hände weg.
fahrzeug verliert bei nichtbeachtung betriebserlaubnis.
die verbreitete meinung "schweissverbot an tragenden Teilen" steht in keinem gesetz, ist aber zweckdienlich.
wenn renault es selbst macht, kennen sie die herstellervorschrift!
man hüte sich allgemein vor der ansicht "wenns durch´n tüv ist ist´s ok"
im haftungsfall ist immer der in der verantwortung der den murks veranlasst hat - niemals tüv, dekra....
gruss manfred