28.12.2002, 03:16
Wie tief dürfen Seitenmarkierungsleuchten eigentlich eingebaut sein??? Würde die gerne unten in meine Lippe basteln... Kriege ich da Probs oder ist das egal?
Gruß
Der Binford
Gruß
Der Binford
Seitenmarkierungsleuchten
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28.12.2002, 03:16
Wie tief dürfen Seitenmarkierungsleuchten eigentlich eingebaut sein??? Würde die gerne unten in meine Lippe basteln... Kriege ich da Probs oder ist das egal?
Gruß Der Binford
28.12.2002, 03:47
Hallo Sven,
also egal ist es natürlich nicht. In dem Gutachten für die Hella Posis steht da ne Höhe drin - muss ich mal jemanden hier im Forum bitten nachzuschauen. Generell muss man aber sagen das es da eigentlich bisher noch NIE Probleme mit der Rennleitung gab. Und ich hab schon verdammt tiefe Einbauten gesehen. Geht meiner Meinung nach voll klar, können ja mal sehen was die Hella-Besitzer so meinen!
Wo er seine Finger im Spiel hat(te):
die blaue Sau - mein 1. Twingo ![]() ![]() Jahrhundertprojekt xXx - mein 2. Twingo ![]() ![]() Fury - Lisa`s 1. Alltagstwingo ![]() ![]() PU - Lisa`s Schönwettertwingo ![]() ![]() Hot Brownie - Lisa`s 2. Alltagstwingo ![]() ![]() Bärchenmobil - ein Übergangstwingo ![]() ![]() der Professor - ein weiterer Übergangstwingo ![]() ![]() Kermit - sollte ein PickUp werden ![]() ![]() Flippi - das Chamäleon ![]() ![]()
28.12.2002, 12:29
Öhm....
Wie da muss man drauf achten??? meine hängen auch an der megane lippe ... und das nicht gerade 10 cm über dem asphalt... denke mal das es maximal 4 cm vom boden sind.. und der tüv?! die fanden das "süß" *g Gruss patrick
28.12.2002, 16:32
Wenn ich mich nicht irre dann sind das um die 20 cm. Würde ja gerne was genaueres sagen aber ich bin zu faul jetzt raus ans Auto zu gehen
![]()
28.12.2002, 16:58
![]() die müssen "normalerweise" 20cm über der Erde sein.... aber das sieht ja nicht aus ![]()
.::TWINGO ROCKT::.
29.12.2002, 15:47
der tüv sieht eh nix.... der ist vor meinem offenen luffi rumgehampelt ohne auch nur irgendwas zu sagen.... =)
29.12.2002, 16:13
Na da freu ich mich doch mal helfen zu können...
![]() Aus der StVo - zu Anbauhöhe und Anzahl: (1) Kraftfahrzeuge - ausgenommen Personenkraftwagen - mit einer Länge von mehr als 6 m sowie Anhänger müssen an den Längsseiten mit nach der Seite wirkenden gelben, nicht dreieckigen Rückstrahlern ausgerüstet sein. Mindestens je einer dieser Rückstrahler muß im mittleren Drittel des Fahrzeugs angeordnet sein; der am weitesten vorn angebrachte Rückstrahler darf nicht mehr als 3 m vom vordersten Punkt des Fahrzeugs, bei Anhängern vom vordersten Punkt der Zugeinrichtung entfernt sein. Die Höhe über der Fahrbahn (höchster Punkt der leuchtenden Fläche) darf nicht mehr als 900 mm betragen. Läßt die Bauart des Fahrzeugs das nicht zu, so dürfen die Rückstrahler höher angebracht sein, jedoch nicht höher als 1500 mm. Krankenfahrstühle müssen an den Längsseiten mit mindestens je einem gelben Rückstrahler ausgerüstet sein, der nicht höher als 600 mm, jedoch so tief wie möglich angebracht sein muß. Diese Rückstrahler dürfen auch an den Speichen der Räder angebracht sein. (3) Die seitliche Kenntlichmachung von Fahrzeugen, für die sie nicht vorgeschrieben ist, muß Absatz 1 entsprechen. Jedoch genügt je ein Rückstrahler im vorderen und im hinteren Drittel. (6) Fahrzeuge mit einer Länge von mehr als 6,0 m - ausgenommen Fahrgestelle mit Führerhaus, land- oder forstwirtschaftliche Zug- und Arbeitsmaschinen und deren Anhänger sowie Arbeitsmaschinen, die hinsichtlich der Baumerkmale ihres Fahrgestells nicht den Lastkraftwagen und Zugmaschinen gleichzusetzen sind, - müssen an den Längsseiten mit nach der Seite wirkenden gelben Seitenmarkierungsleuchten nach der Richtlinie 76/756/EWG ausgerüstet sein. Für andere mehrspurige Fahrzeuge ist die entsprechende Anbringung von Seitenmarkierungsleuchten zulässig. Ist die hintere Seitenmarkierungsleuchte mit der Schlußleuchte, Umrißleuchte, Nebelschlußleuchte oder Bremsleuchte zusammengebaut, kombiniert oder ineinandergebaut oder bildet sie den Teil einer gemeinsam leuchtenden Fläche mit dem Rückstrahler, so darf sie auch rot sein. quelle: http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_51a.php3 ich hoffe das hilft weiter....... nach dem was da so steht müssen 4 dran aber wer lustig ist darf auch 8 dran bauen
Gruß Frank
ADAC-Mann im ARD-Magazin Plusminus schrieb:Wenn es nach der Vernunft ginge, müßten wir alle TOYOTA fahren...
29.12.2002, 16:33
Frank - andere TFNRW schrieb:Na da freu ich mich doch mal helfen zu können... Ööööööööööhm - da steht direkt im ersten Satz ausgenommen Personenkraftwagen... Will ja nicht unterstellen das Du denkst unsere hätten keine Kraft *ggg*
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30.12.2002, 00:10
Meinst du das jetzt ernst...?
Dann ließ mal weiter, da steht alle Fahrzeuge ausgenommen PKW müssen das haben... PWK können!!! Naja, bist halt ein bissl durch den Wind momentan, was? ![]()
Gruß Frank
ADAC-Mann im ARD-Magazin Plusminus schrieb:Wenn es nach der Vernunft ginge, müßten wir alle TOYOTA fahren...
30.12.2002, 00:32
Wind? Was? WO???
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22.03.2003, 17:15
Kann mir jemand einen "Kabel-Verlegungs-Tip" für die hinteren Leuchten geben? Vorne sind dran, relativ einfach. Wie verlege ich am besten hinten die Kabel?
22.03.2003, 19:50
- loch inne stoßstange wo die halt reinsollen
- dann mit langem draht von der nummernschildbeleuchtung - welche rausgemacht wurde - einfach richtung loch stochern - und dann das kabel rankleben und zur beleuchtungseinheit ziehen - verklemmen
man sieht sich auf der Straße
mfg Mr.Evil ![]() Die Qualität der Resonanz verhält sich proportional zur Quantität der Probanten!
22.03.2003, 20:10
Gar nicht schlecht, die Idee, aber besteht auch eine einfache Lösung, die Rückleuchte "anzusteuern"? Der Weg ist doch kürzer, oder nicht?
22.03.2003, 23:35
Kürzer auf jeden Fall - aber derbe umständlich. Weil an der länge der Kabel wurde gespart - die frimmelste Dir gut einen zurecht und Du musst ja auch noch wissen welches Kabel das an die Rückleuchte geht das richtige is. Obwohl ich mir gerade die Posi`s als zusätzliche Blinker gerade auch geil vorstellen kann
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16.05.2003, 16:24
hat jemand schon rote begrenzungsleuchten gesehen als LEDs ? find keine
gruss Chris |
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