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Felgen Eintragungsfrage
#1
Moin, meint ihr ich bekomme diese Felgen problemlos eingetragen? Reifenprofil ist ja abgedeckt soweit ich das sehe und das Auto ist vor Baujahr 2007, dort war das Gesetz ja noch nicht bezüglich das der ganze Reifen abgedeckt sein muss , hat. Da jemand Erfahrung? Hab solche ähnlichen Felgen ja schon öfters auf nem Twingo gesehen.
[Bild: twingo-12142555-hJF.jpg]

[Bild: twingo-12142606-Xeh.jpg]
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#2
Wenn du Papiere hast, sollte es gehen
Wir sind nicht auf dieser Welt, um so zu sein, wie andere uns haben wollen!

Spritmonitor.de
Meine beiden:
Isabella: 2001 mit D7F ohne Klima, ohne UCH, aber vllt bald mit Turbo Very Happy
Kogi: 2003 mit D7F mit Klima, mit UCH
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#3
Wenn dein Fahrzeug vor Mitte 2024 Erstzugelassen wurde kann die radabdeckung immer national oder nach eG begutachtet werden, hier nimmt man die Norm, die nunmal erfüllt wird.
National geht man 150mm von der radmitte nach oben und zieht eine waagerechte. In diesem Bereich muss die Lauffläche vollständig abgedeckt sein.
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#4
Dann sollte ich die ja problemlos eingetragen bekommen ? Papiere hab ich Smile
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#5
Einfachste Lösung: unverbindlich mit Unterlagen & Fahrzeug bei einem Prüfer vorstellig werden und abfragen, ob alles so passt.
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Es bedanken sich: handyfranky
#6
Kann man anhand der Bilder nicht beurteilen. Deswegen Maßband und Wasserwaage zur Hand nehmen und Selbst überprüfen
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#7
Habe nun die Felgen drauf , 8Jx14 ET15. Reifen steht leicht drüber , Profil ist aber vollständig abgedeckt. Laut StVZO sind Autos vor 2009 anders behandelt bezüglich Abdeckung ? Heißt bei Geradeausfahrt muss nicht der gesamte Reifen bedeckt sein oder?

Im Gutachten der Felgen steht der Twingo C06 auch drin.

Schleifen oder irgendwas berühren tut nichts. Alles komplett freigängig.

Wäre falls es Probleme geben SOLLTE denn sowas eine Option?
https://amzn.eu/d/aoC4iwz


Einzig merkwürdig ist das er bei Volleinschlag nun "hüpft" vorne. Was kann das sein?
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#8
Hab ich oben bereits genau erläutert, wie die radabdeckung auszusehen hat. Und irgendwas mit 2009 ist eine absolute Fehlinformation, steht nämlich auch oben ab wann nur noch eG angewendet werden darf.
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#9
Ja ich denke ohne die oben verlinkten Gummiverbreiterungen wird das nichts . So gut es mir auch so gefällt , schade eigentlich .

[Bild: twingo-06164644-8D2.jpg]
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#10
Warst du jetzt mal mit nem Zollstock und einer Wasserwaage am Auto oder nicht?
Hast du mal verschränkt?
Du musst schon aktiv werden sonst bringen deine ganzen Fragen rein gar nix.
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#11
Hab keine Wasserwaage , aber hab hinten mal exakt von oben beidseitig und gerade fotografiert. Verschränkt habe ich, alles komplett freigängig. Vorne ist auch ne geringere einpresstiefe.

[Bild: twingo-06181653-EhV.jpg]

[Bild: twingo-06181706-oNQ.jpg]
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#12
Ist das wirklich zu viel verlangt 150mm oberhalb der Radmitte zu kontrollieren ob die
LAUFFLÄCHE!
Abgedeckt ist? Dann nimmt man halt ein Kantholz or whatever um sich die Mitte anzuhalten.
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