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Klimananlage defekt - Gewährleistung
#16
Also ich sehe das kritisch siehe Zitat BGB $434:
Der Verkäufer ist durch die in Satz 1 Nummer 2 Buchstabe b genannten öffentlichen Äußerungen nicht gebunden, wenn er sie nicht kannte und auch nicht kennen konnte!

Aber Du hast ja eh einen Anwalt- dann viel Erfolg- das wird ein zäher Streit
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#17
Warum siehst Du das kritisch?

Die für ein Jahr geltende Gewährleistung ohne Beweisumkehr ist seit 1.1.2022 Gesetz, was auch für den Autokauf bei einem gewerblichen Händler gilt. Das kann man im Internet in Artikeln über den Autokauf nachlesen. Die Antwort des Anwalts war dementsprechend? Ist die Sachlage damit nicht klar?
ab 2024: Twingo II, Je t'aime, 10/2010, 58 PS, Klima, 3333 APM

2012 - 2024: Twingo I, Bj 1999, 58 PS, Klima 3004 779
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#18
Egal - ich habe Zitiert was im $434 steht und da ist halt die Rede von einer Außnahme wenn er den Fehler nicht kannte.
Du kannst ja machen was Du für Dich und dein Gewissen am besten hälst - alles andere habe ich schon geschrieben, vielleicht Irre ich mich auch?
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#19
Verstehe ich nicht. Das wäre ja ein Freibrief, ein Blankocheck für den Verkäufer, der das Auto einfach nicht richtig kontrolliert. Er kann sich immer darauf berufen, dass er den Defekt nicht kannte. So ist das Gesetz nicht gedacht. Sondern zum Schutz der Verbraucher
ab 2024: Twingo II, Je t'aime, 10/2010, 58 PS, Klima, 3333 APM

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#20
(09.07.2025, 18:36)Nicky schrieb: Warum siehst Du das kritisch?

Die für ein Jahr geltende Gewährleistung ohne Beweisumkehr ist seit 1.1.2022 Gesetz, was auch für den Autokauf bei einem gewerblichen Händler gilt. Das kann man im Internet in Artikeln über den Autokauf nachlesen. Die Antwort des Anwalts war dementsprechend? Ist die Sachlage damit nicht klar?


Hallo Nicky, 
wir stehen momentan leider vor dem selben Problem. Auto (BJ2012) im Januar gekauft -natürlich kommt da nur kalte Luft aus der Klimaanlage. Im Mai dann gemerkt, dass mit den steigenden Temperaturen auch die Klima-Luft immer wärmer wurde. Beim Händler gemeldet, dieser meinte wir sollen erstmal eine Diagnose in einer Werkstatt machen lassen. 100€ gezahlt und Diagnose: defekter Klimakondensator erhalten. Kostenvoranschlag zum Austausch 500€. Da der Händler ab da am Telefon sehr grantig wurde und sich immer wieder auf die 6-Monatige Beweislastumkehr berufen hat (obwohl das Auto vor nichtmal 5 Monaten gekauft wurde), schickten wir ihm ein Schreiben mit Bitte um Nacherfüllung oder entsprechenden Beweis, dass der Schaden erst nach Kaufabschluss zustande gekommen ist gem. der geltenden Paragraphen. Hierzu setzten wir eine Frist von zwei Wochen. Da wir in den Urlaub fahren und eine funktionierende Klima dafür unumgänglich ist, kündigten wir an, den Schaden nach Fristablauf selbst beheben zu lassen und ihm in Rechnung zu stellen.
Seine Antwort darauf war, dass es sich bei einem Klimakondensator um ein Verschleißteil handeln würde und es darauf grundsätzlich keine Gewährleistung geben würde. Er würde uns aus Kulanz jedoch eine günstigere Reparatur als 500€ anbieten, dies haben wir abgelehnt.
Zwei Wochen später ließen wir die Klimaanlage also fristgerecht reparieren und schickten ihm die Rechnung. Der Händler weigert er sich nun zu zahlen, da wir ihm das Recht auf selbstständige Nacherfüllung genommen, ihn unter Druck gesetzt hätten und der Kondensator als Verschleißteil eben nicht von der Gewährleistung abgedeckt sei.

Leider haben wir (noch) keine RSV und im Internet stehen die verschiedensten Aussagen zu diesem Thema, die sich leider zum Teil deutlich widersprechen. Auch ein Steinschlag im Kondensator wäre bspw. nicht abgedeckt.
Habt ihr euren Anwalt nochmal explizit auf das Thema Verschleißteile angesprochen? Der Kondensator ist jetzt gewechselt, wodurch die Beweislage natürlich unmöglich ist. Wir haben ihm jedoch nachweislich die Möglichkeit zur Beweisfindung gegeben, welche er aufgrund des Verschleißteilarguments pauschal abgelehnt hat.

Ich fürchte, wir werden auch in den sauren Apfel beißen müssen und auf den Kosten sitzen bleiben, wenn wir uns nicht auf einen sehr zeit- und kostenintensiven Rechtsstreit einlassen wollen aber vielleicht hast du ja noch ein paar Tipps o.Ä. von eurem Anwalt, mit denen wir beim Händler noch ein wenig Druck ausüben können ?

Viele Grüße und euch viel Glück mit eurem Prozess!
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#21
Schau dir den alten Kondensator genau an.
Ist da ein Steinschlag, dann war es das mit der Gewährleistung.
Der Verkäufer hat natürlich das Recht im Falle der Gewährleistung den alten Kondensator zu erhalten.
Sei es, weil er ihn im Gewährleistungsfall "gekauft" hätte, oder um einen Gewaltschaden nachzuweisen.
Damit der Verkäufer den Kondensator nicht absichtlich nachträglich beschädigt, ist es anzuraten,
das Altteil ganz genau zu fotografieren.
Im Ganzen und im Detail.
Bei letzterem wäre es sehr sinnvoll die Leckstelle als Makro Fotografie zu haben.
Einmal mit normalem Licht und einmal mit UV Licht.
Ist die Stelle eher gefault, dann hat man eventuell eine Chance.
Es kann aber auch sein das dir ein Anschluss schon beim Lösen abreißt.
In diesem Fall hat man mit Zitronen gehandelt.
Also besser schon vor dem Ausbau fotografieren.
Geteiltes Wissen ist doppeltes Wissen
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