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twingo Bj.2001 Wfs
#1
Hallo Leute,
finde euer Forum echt Klasse!
Ich möchte nicht weiter um den heißen Brei herumreden und den thread länger machen.
Habe beide Schlüssel von meinem Twingo kaputt und die Wegfahrsperre kriege ich nicht weg. Neuer Schlüssel für 160 € wurde bei Renault bestellt. Nun aber steht mein Twingo vor der Tür und kann nicht gestartet werden die notfallcode habe ich von Renault bekommen. Nur klappt die Eingabe nicht ich weiß auch nicht wie habe lange an dem Tacho gedrückt gehalten aber die Wegfahrsperre blinkt immer noch ganz schnell. Habt ihr vielleicht eine Idee wie ich es sonst noch eingeben kann danke im voraus
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#2
Bei deinem Auto geht die Notfallcodeeingabe so nicht. Zum Fahren ohne ZV reicht ein Transponderschlüsselkopf von Renault nach VIN für 30€.
Lass die WFS bei Pavel deaktivieren, den findest du auf ebay unter immo off.
Ansonsten lies bitte die zig threads zu diesem Thema.
WFS deaktivieren ist ab Bj 1998 illegal.
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#3
Wie sieht der Transponderschlüsselkopfvon Renault aus?
Muss uch diesen Transponder löten?
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#4
Du bekommst ein Schlüsselgehäuse mit einer "Pille" drin. Dann baust du deinen Schlüsselbart da ein. Anschließend fährt das Auto, wenn es keine UCH hat (die älteren haben keine). Mit UCH muss der Schlüssel bei Renault angelernt werden.

Du kannst auch aus deinem kaputten Schlüssel, mit dem die ZV noch geht, die Antenne (Kupferspule) entfernen und die Pille, also den Transponder, dort festkleben. Dann hast du einen vollwertigen Schlüssel.

Löten must du nichts.
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#5
@9eor9
"WFS deaktivieren ist ab Bj 1998 illegal"

klares nein dazu

ein vermerk allein bei der anmeldestelle das du keine Wegfahrsperre mehr hast reicht, bzw den versicherer dazu informieren.
der wegfall der wegfahrsperre ist kein eingriff in die betriebserlaubnis des FZ und diese besteht weiterhin.......

beim ausfüllen der versicherungsunterlagen werden diese fragen als vorlagen behandelt und können entsprechend angekreuzt werden.
was anderes ist es wenn es in der laufenden versicherungsklasse geht und im nachhinnein deaktiviert wird, dann muss der versicherer davon unterichtet werden da sonst der Kaskoschutz auf dem spiel steht (bei Diebstahl).

illegal ist chiptuning oder andere leistugsstärkerenden massnahmen am Motor die in der klassifizierung der abnahme des FZ als grundabnahme nicht berücksichtigt, bzw. nicht vorgesehen sind oder waren da die auch das genehmigte abgasprotokoll und auch das bremsprotokoll wie auch die dazu geprüften fahrwerkskomponenten überschreiten können.

fazit: wer also eine alte Twingokiste ohne teilkasko angemeldet hat brauch sich über eine deaktivierung der wegfahrsperre keine gedanken machen, sollte dann bei verkauf allerdings dem käufer mitgeteilt werden.....
Bei allen Schrauber-Tips, die ich hier gebe, setze ich vorraus, daß der, der sie umsetzt genau weiß, was er tut Twisted Evil
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#6
Nein.
Gemäß $38a StVZO müssen PKW seit 1998 mit einer zugelassenen Wegfahrsperre ausgerüstet sein, sonst bekommen sie keine BE.
Was du schreibst mit den Versicherungsanträgen, gilt für Fahrzeuge, bei denen eine WFS nicht vorgeschrieben ist.
Wenn diese freiwillig eine haben, gibt's Kaskorabatt.

Normalerweise interessiert das alles niemand, auch nicht bei der HU.
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#7
Vielen Dank für die Hilfe 9eor9 Smile)
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