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Hallo Twingo gemeinde nach langer Zeit melde ich mich zurück und hätte eine Frage an die KFZ´ler unter euch.
Und jetzt zu der Frage. Und zwar wurde in dem Forum wo ich die letzte Zeit war, behauptet das wenn man einen H-Gurt egal ob 3 oder 4 Punkt. An den Befestigungspunkt A schraubt der ja bekanntlicher weise beim Anschnaller sitzt. Das es bei einem Frontalaufprall durch die Kräfte wo dadurch entstehen die Schraube wo den Anschnaller fest hält. Das es diese Schraube abreisst und da der andere teil vom Beckengurt an der Türseite an der Karosse befestigt ist den Sitz dann aus der Verankerung reissen kann.
Ist da was wahres drann oder geht das gar nicht?
Freue mich schon auf die Antworten.
Gruß Stephan
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Wenn Gurte an den orig. Befestigungspunkten verschraubt werden passiert nichts derartiges, da diese entsprechend ausgelegt sind.
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Ja aber laut denen muss man den inneren Beckengurt am Mitteltunnel fest schrauben damit er mit der Karosse verbunden ist bedeutet ein Loch hineinbohren. Und nicht am Anschnaller.
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Wenn ich mir bspw. die ABE der Schroth-Gurte ansehe MUSS der orig. Befestigungspunkt genutzt werden.
Einfach einen neuen hinfriemeln ist nach StvZo nicht zulässig, da die Befestigungen bestimmte Mindestkräfte aufnehmen können müssen!
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Na endlich.
Leute die meiner Meinung sind.
In dem anderen Forum wurde ich weil ich dasselbe gesagt habe fertig gemacht, Beleidigt und dazu gedrungen das Forum sofort zu verlassen.
Da fühle ich mich hier viel besser aufgehoben.
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Ich hatte damals beim TüV nachgefragt wegen einer ähnlichen Problematik - ich wollte meinen H-Gurt gerne am Bodenblech verschrauben, nach dem Rausschmiss der Rückbank.
Antwort TüV: prinzipiell Möglich, allerdings nur wenn man sich einen entsprechenden Verankerungspunkt anschweissen lässt und sich die Festigkeit per Gutachten bestätigen lässt. Anschliessend muss die ganze Angelegenheit dann noch TüV-massig abgenommen werden.
Somit habe ich dann Abstand davon genommen, da alles zusammen lockere 3k EUR gekostet hätte ...
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Boah das ist eine menge Geld. Hast recht dann lohnt es sich wirklich nicht.
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Ich muss dieses Thema wieder für einen Freund von mir aufwärmen. Und zwar möchte er sich Clio B RS Sitze in seinen Twingo 1 einbauen. Jetzt fragen wir uns beide wenn er die Sitze einbaut muss man die Sitze dann eigentlich beim TÜV eintragen lassen??