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Hallo alle zusammen,
habe mir ein neues Fahrwerk geholt wärend des einbaus ist einem freund aufgefallen das die nummer die auf denn Federn steht nicht mit der auf dem Gutachten überein stimmt was kann ich nun machen habe schon alles abgesucht im internet und der händler will für das anderre gutachten 30€ viel geld für einen azubi oder hat vllt einer von euch das richtige gutachten das fahrwerk ist ein TA-Technix Sportfahrwerk 60/40 mm und die nummern auf denn federn ist 70-020 VA und 70-020 HA
schonmal danke an alle die posten werden
Gruß julian
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Ich weiß, dass dir diese Antwort nur bedingt hilft.
Wenn du ein Fahrwerk mit Gutachten gekauft hast, dann ist klar, dass das Gutachten zur gekauften Ware gehört.
Sollte das nicht so sein, dann ist das ein Mangel.
Du kannst dir aussuchen, ob nachgebessert wird, du also das passende Gutachten dazu bekommst,
ob du Minderung verlangst, ich würde mal sagen 40Euro für Gutachten und Auslagen wie Telefon und Porto,
oder ob du wandelst, die schlechteste Lösung für beide Parteien.
Lass dich nicht ins Bockshorn jagen, bestehe auf deinem Recht.
Und immer dran denken: Höflich bleiben und die Form wahren.
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hallo Broadcasttechniker
vielen danke für deine schnelle antwort und deine tipps ich bin ja neu auf dem gebiet ich habe oft gelesen das es auch anders möglich ist die teile eintragen zu lassen kann du mir da irgentwelche tipps geben oder so falls der fall eintritt das ich nur eine wertmiderung bekomme oder könntes du mir sagen wo ich sonst so ein teilegutachten herbekomme
Gruß julian
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vom hersteller. und wenn der dir sagt, daß es kein gutachten für die teile gibt, dann wandelst du. ich nehme mal an, daß dir der verkäufer zugesichert hat, nur ware mit gutachten zu verkaufen. wenn das gehlt hast du einen wandlungsgrund.
mfg
sebi
p.s.: wandlung bedeutet IMMER die rückabwicklung des vertrages. also leistung gegen leistung. lasst euch NIE mit so sachen wie "umtausch nur gegen warengutschein" oder einen derartigen schwachsinn abspeisen. ihr habt ein recht, die leistung zurückzuempfangen, die gebracht wurde. wer also geld bezahlt hat, darf also auch geld zurückverlangen.