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Garageneinfahrt
#16
(27.03.2014, 10:22)AlexSR schrieb: Wenn ich nur die Auffahrt veränder, muss ich das dann trotzdem mit dem Rathaus absprechen?
Immerhin ist es mein Privatgrund und ich verändere ja nichts gravierendes.

Die Einfahrt selbst ist Privatgrund. Aber was willst du da ändern?
Du könntest höchstens die Garage höher setzen und dann die Einfahrt flacher anlegen.
Da brauchen wird uns über den Preis gar nicht erst Unterhalten.

Du kannst nur den Winkel am Gehweg verkleinern, in dem Du dort Material abträgst.
Also Pflaster flacher, Betonsteine tiefer und Asphalt wieder angleichen.
Obwohl der Gehweg breit genug wäre (Min 1Meter ist Pflicht) glaube ich nicht, das die Gemeinde das zulässt.
Unebene Gehwege sind eine Sturzgefahr für zb ältere Damen und Krücken träger.

Das sind deine Möglichkeiten:
(hab mal dein Bild geklaut und eingezeichnet)

[Bild: twingo-10143130-Ni6.jpg]
-
Dieses Posting wurde maschinell erstellt und
ist deshalb auch ohne Unterschrift gültig.

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#17
Garagen- und tiefe Hofeinfahrten sind gefährlich. Einem Bekannten ist sein Auto auseinandergebrochen, als er gerade vom TÜV (neue Plakette) kam. Die zubetonierten Schweller waren dort nicht aufgefallen.....
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#18
Da hätte er besser durch die Schwellerköpfe durch zusätzlich ein Moniereisen eingelegt.
Geteiltes Wissen ist doppeltes Wissen
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#19
Wenns nur die Schraube ist:
Dreh doch die Schelle so, dass die Schraube mehr ins Waagerechte kommt......
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#20
(10.04.2014, 16:24)Broadcasttechniker schrieb: Da hätte er besser durch die Schwellerköpfe durch zusätzlich ein Moniereisen eingelegt.

grölllllllllllllllVery HappyVery HappyVery HappyVery HappyVery HappyVery Happy aber bitte vorher noch die Statik prüfenVery HappyVery Happy

du darfst an fremdem eigentum, in dem fall die stadt, nichts eigenständig machen, sonst bekommste ärger,

die gehwege sind nicht umsonst fast alle gerade, wegen der unfall gefahr, und bei privateigentum, kann es sein wenn du eine gefahrenstelle auf dem gehweg hast, dir die gebädehaftpflicht einschränkungen in der haftung vor gibt bei vertragsabschluß

also am besten finger weg...
je me`rite celui-ci! ex Twingo Fahrer der die schöne Zeit definitiv nicht vergisst Wink
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#21
(11.04.2014, 13:09)mecRS schrieb: du darfst an fremdem eigentum, in dem fall die stadt, nichts eigenständig machen, sonst bekommste ärger,


So ist es. Im wilden Osten gab es einen Fall, da war ein grausliges Loch im Gehsteig. Trotz wiederholter Beschwerden hat die Stadt nichts getan. Dann hat ein Anwohner das Loch selbst gefüllt / zubetoniert.

Dann wurde die Stadt aktiv und hat ihn deswegen belangt.
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