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Gutachten für Alufelgen benötigt?
#1
Hallo,

ich habe davon gar keine Ahnung und deswegen hoffe ich, dass ihr mir helfen könnt.
Ich dachte immer, dass man für eine andere Alufelgengröße ein Gutachten braucht. z.B. für 175/50R13 und nicht für 155/70 R13... Bei manchen Twingos sind Alufelgen ohne ABE erlaubt... Gibt es da eine einfache Lösung bzw erklärung welche man ohne ABE fahren darf und zu welche man eine ABE braucht.

Ich habe mir nun gebrauchte Aluffelgen gekauft aber leider finde ich nichts, ob ich sie nun benutzen darf "ohne ABE" oder mit ABE oder sogar Teilgutachten. (Nagut Smile das habe ich schon verstanden, dass ich bei einen Teilgutachten, die Reifen beim TÜV eintragen lassen muss und bei einer ABE brauche ich es nicht, da muss ich die nur mitführen)

Vielleicht kann mir jemand helfen!? Herausgefunden habe ich, dass es RIAL Alufelgen sein sollen. Auf den Felgen steht folgendes

5,5J x 13H2
KBA 43869
155/70 R13 Allwetterreifen sind drauf.

mfg
Twingo C068
Baujahr 06.99
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#2
hi also um deine frage zu beantworten wenn du ein gutachten oder abe musst du eh zum TÜV da du diese Rad Reifen Kombination in deinen Fahrzeugpapieren eintragen musst

wenn die alufelgen die du hast SO wie diese aussehen dann hab ich das das was du brauchst Wink

mfg
Solange uns die Menschlichkeit miteinander verbindet, ist egal, was uns trennt
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#3
Moin... ich dachte die ABE wenn überhaupt reicht mir...!?

Ich habe diese Alureifen
http://www.ebay.de/itm/Sommerrader-/2911...43c7719fdb

Im internet konnte ich mir die ABE runterladen (hoffe es ist auch die richtige)

In meinen Fahrzeugbrief steht 145/70 R13 oder 155/70 R13 falls du das mit den Reifenkombination meinst!?
Twingo C068
Baujahr 06.99
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#4
(24.03.2014, 09:53)Raspberrybomb schrieb: Moin... ich dachte die ABE wenn überhaupt reicht mir...!?

Ich habe diese Alureifen
http://www.ebay.de/itm/Sommerrader-/2911...43c7719fdb

Im internet konnte ich mir die ABE runterladen (hoffe es ist auch die richtige)

In meinen Fahrzeugbrief steht 145/70 R13 oder 155/70 R13 falls du das mit den Reifenkombination meinst!?


für diese alus hab ich das gutachten aufem pc

nein diese reicht nicht , ich war auch immer der festen Meinung wenn ich eine abe zu den felgen besitze in denen auch mein Fahrzeug aufgeführt ist bräuchte ich diese nicht eintragen lassen
hatte erst vor kurzem die Diskussion mit meinem Tüv Prüfer Rolling Eyes
Solange uns die Menschlichkeit miteinander verbindet, ist egal, was uns trennt
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#5
Die ABE gilt so lange keine weiteren Änderungen am Fahrzeug gemacht wurden da sie sich auf das serienmäßige Fahrzeug bezieht.

D.h. Alufelgen mit ABE = Mitführen der ABE reicht, wird das Fahrzeug zusätzlich z.B. tiefergelegt muss eingetragen werden.
[Bild: signeu.jpg]
Twingo Red Rat <--- bald ein bisschen weniger red... Very Happy Der Twingoclub für NRW und Norddeutschland -> Heide Twingos
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#6
Hallo, danke für die Antwort.

Ich dachte ABE heißt halt, dass man es nicht eintragen lassen muss. So langsam hab ich das Gefühl doch nicht durchgestiegen zu sein. Razz Smile Shocked

Welche ABE ist es den, die ich im Internet gefunden habe.
http://www.raeder-gutachten.de/gutachten...vd2-3a.doc

Wenn es die nicht ist, könntest du mir die bitte zukommen lassen?

mfg
Twingo C068
Baujahr 06.99
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#7
Sorry für den indirekten Doppeltpost aber...

ich war grade bei GT*, die sagten mir, ich brauche ein Gutachten und muss die Felgen dann eintragen lassen, dass was ich habe, reicht denen nicht aus. Das Gutachten würden bzw haben sie im PC und würden es mitgeben.

Danke für die Hilfe
Twingo C068
Baujahr 06.99
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