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Mich würde es nicht wundern wenn es für den Twingo RS gar keine AHK gibt.
Mir ist bisher auch kein RS bekannt der eine hat.
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Ich habe letztens bei mobile nen rs mit ahk gesehen.
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Guck doch einfach mal in deinen Fahrzeugschein, ob eine Anhängelast eingetragen ist. Wenn ja, muss es dafür eine AHK geben. Falls keine Anhängelast eingetragen ist, wurde der Fahrzeugtyp nicht für Zuglasten geprüft, dann wird es auch mit dem Haken schwieriger.
Rein technisch dürfte sicherlich die AHK der normalen Twingos ranpassen, es ist nur nicht ohne weiteres zulässig. Eventuell passt dann aber die Höhe vom Kugelkopf nicht mehr. Vielleicht findest du einen lockeren Prüfer, der dir die AHK als Einzelabnahme zulässt. Allerdings halte ich das für sehr unwahrscheinlich, die Prüfverfahren zur Anhängelast sind sehr aufwändig.
Gruß Martin
Sie wussten nicht, dass es unmöglich war, also taten sie es.
(Marc Twain)
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@Urlauber51:
selbst wenn im Fahrzeugschein was von Anhängelasten und Co steht, heist das noch lange nicht, das man auch eine montieren darf. Das ist immer eine Sache der Herstellerfreigabe. Ob der RS oder der GT eine hat, kann dir entweder dein Renaulthändeler, deine Werkstatt oder ein freundlicher aus einer der großen Werkstattketten sagen!
Mal ein Beispiel am Rande, ist zwar ein bisschen Off-Topic, aber im Grunde genommen das selbe Problem:
Am Anfang meiner Lehre hatte ich noch meinen Ford Mondeo Bj. 2003 Kombi ohne irgendwelche Veränderungen am Fahrzeug, einer meiner Mitkollegen hatte im Grunde genommen das gleiche Fahrzeug, gleiches Baujahr nur halt die "Sportversion" ST220 (Werkstuning von Ford mit 40mm Tieferlegung). Ich habe für meinen eine abnehmbare Hängerkupplung ohne Probleme eingetragen bekommen, er für seinen nicht. Für meinen gab es eine Freigabe, für seinen sogar ein Einbauverbot von Ford wegen der Tieferlegung.
Wenn du ganz viel Pech hast, gibt es beim RS oder GT das gleiche Problem.
LG Lucyfer
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Viele Sportversionen wurden nicht auf Zuglasten geprüft, z.B. Lancer Evo, C63 AMG, RS 3 etc.
Beim ST220 lag es wahrscheinlich an der optionalen Tieferlegung.
Die Hersteller müssen die Prüfung der Anhängelast bei der Typenzulassung beantragen. Da diese Prüfung sehr aufwändig und teuer ist, machen das die Hersteller nur, wenn sie sich davon höhere Verkaufszahlen versprechen. Daher wird kein Hersteller eine Anhängelast in die Papiere eintragen lassen, wenn er dafür keine AHK liefern kann.
Teilweise ist es so, dass es für die Sportmodelle andere Kugelköpfe gibt, um den Höhenunterschied der Sportfahrwerke auszugleichen (z.b. Subaru WRX STi).
Anders kann es jedoch bei optionalen oder nachgerüsteten Tieferlegungen sein. Da muss der Prüfer die Höhe der AHK über der Fahrbahn prüfen und kann es dann eintragen. Verpflichtet ist er dazu aber nicht, weil die Gutachten der AHK sich auf unverändete Fahrzeuge bezieht.
Gruß Martin
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