06.02.2014, 13:17
Dito ebenso bei mobile gemeldet
gerade mal bei dem spackohändler auf der wp geschaut, da der den im kundenauftrag verkauft, ist er nicht verpflichtet einen unfallschaden in dem inserat anzugeben, un kann sich immer auf die infos des besitzers beziehen.
Bei vertragsabschluß kann er ankreuzen, unfallvorschäden ihm nicht bekannt, da er ja nur im auftrag handelt, aber wenn dann ein käufer den vertrag unterschrieben hat, und kein tüv bekommt, kann er den kauf komplett rückabwickeln nach der deutschen rechtssprechung, weil der eigentliche eigentümer vorsätzlich diese angaben nicht weiter gegeben hat.
sollte aber der besitzer dort i dem autohaus beschäftigt sein hat der vermittler ganz böse ärger....... leider muss dazu erst einer das fahrzeug kaufen, und hoffen das er sein geld wiederbekommt, und der eigentliche besitzer das geld noch hat.....
so zu sagen die sache stinkt sowas von gegen den himmel...... brech.....
gerade mal bei dem spackohändler auf der wp geschaut, da der den im kundenauftrag verkauft, ist er nicht verpflichtet einen unfallschaden in dem inserat anzugeben, un kann sich immer auf die infos des besitzers beziehen.
Bei vertragsabschluß kann er ankreuzen, unfallvorschäden ihm nicht bekannt, da er ja nur im auftrag handelt, aber wenn dann ein käufer den vertrag unterschrieben hat, und kein tüv bekommt, kann er den kauf komplett rückabwickeln nach der deutschen rechtssprechung, weil der eigentliche eigentümer vorsätzlich diese angaben nicht weiter gegeben hat.
sollte aber der besitzer dort i dem autohaus beschäftigt sein hat der vermittler ganz böse ärger....... leider muss dazu erst einer das fahrzeug kaufen, und hoffen das er sein geld wiederbekommt, und der eigentliche besitzer das geld noch hat.....
so zu sagen die sache stinkt sowas von gegen den himmel...... brech.....
je me`rite celui-ci! ex Twingo Fahrer der die schöne Zeit definitiv nicht vergisst