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Befristeter Arbeitsvertrag.
#1
ZZTwingo1 
Info.

Ich bin in den Sommermonate als Rettungsschwimmer tätig bei einer Gemeinde.
Im Arbeitsvertrag steht keine Regelung in bezug auf Kündigung von meiner Seite aus.

Nun habe ich die möglichkeit eine Festanstellung zu bekommen.


Das habe ich im Web gefunden, ist das Fakt so ??

Ein befristetes Arbeitsverhältnis unterliegt nur dann der ordentlichen Kündigung, wenn dies einzelvertraglich oder im anwendbaren Tarifvertrag vereinbart ist.



Frage jetzt.
Was ist die Kündigungsdauer bei einem Befristeter Arbeitsvertrag ohne eine genauer Reglung im Vertrag zu haben ??
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#2
Ruf deinen Arbeitgeber an & frag den, wenn nichts genaues im Vertrag steht musste des mit dem abklären.
[Bild: Signatur.jpg]
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#3
ZZTwingo1 
Nach telefonische anfrage bei der Gemeinde ( Befristeter Arbeitsvertrag im TVöD ), 14 Tage vor Monatsende in meinem Fall.
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#4
(05.08.2013, 14:09)Hausen schrieb: Nach telefonische anfrage bei der Gemeinde ( Befristeter Arbeitsvertrag im TVöD ), 14 Tage vor Monatsende in meinem Fall.

Selbst wenn keine Kündigung eines Vertrages vorgesehen ist, kann man, -beiderseitiges Einverständnis vorausgesetzt-, jeden Vertrag vorzeitig auflösen.

Jeder Arbeitgeber braucht eine gewisse Loyalität seiner Angestellten. Läßt ein Arbeitgeber einen kündigungswilligen Angestellten nicht gehen, muss er damit rechnen, dass der Angestellte unzufrieden ist, seine Leistung einschränkt und dem Betrieb eventuell sogar Schaden zufügt.

Limbo
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#5
(05.08.2013, 16:47)Limbo schrieb: Selbst wenn keine Kündigung eines Vertrages vorgesehen ist, kann man, -beiderseitiges Einverständnis vorausgesetzt-, jeden Vertrag vorzeitig auflösen.
Limbo


Ja ist richtig nur als Rettungsschwimmer in der Hauptsaison, sehr problematisch in bzug auf gehen lassen.
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#6
Egal ich war auch rettungsschwimmer spielt keine rolle, wenn fristgerecht muss sich der arbeitgeber also die gemeinde um Ersatz kümmern
Fehlende PS werden durch Wahnsinn ersetzt
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#7
moin,

wenn in deinem arbeitsvertrag nichts geregelt ist, bezüglich kündigungsfristen, so greift im normalfall die gesetzliche frist , du bekommst darüber auch auskunft auf jedem arbeitsamt oder deiner gewerkschaft. bist du kein mitglied erhälst du trotzdem auskunft ...
auf die aussage der gemeinde, ohne etwas schriftlich zu haben, würd ich mich nicht verlassen...
evtl. mal ein gespräch in dem du das in ruhe klären kannst und du es dir schriftlich geben lässt in welcher frist die kündigung zu erfolgen hat. liegt sie unter dem gesetzlichen rahmen, gut für dich ;O)
[Bild: twingo-26192510-DIc.jpg] greez RedTigerchen [Bild: twingo-26192510-DIc.jpg]
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