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Nabend zusammen!
Meine Frage ist folgende:
Ist es möglich und erlaubt gleichzeitig 2 verschiedene Felgentypen zu fahren?
Genauer gesagt interessierts mich, ob es machbar ist, an der Vorderachse andere Felgen zu montieren, als an der Hinterachse. Muss man in dieser Hinsicht besondere Merkmale beachten wie beispielsweise Gewicht oder Dimensionen, oder ist das generell ausgeschlossen?
Habe zu dem Thema auch einige Beiträge in anderen Foren gefunden. Die Meinungen gehen dort auch weit auseinander. Frage ist nur, wer wirklich weiß, wovon er redet, oder was nur Halbwissen ist
Beste Adresse, um das herauszufinden, ist natürlich der TÜV. Da werd ich demnächst auch nochmal vorbeifahren...aber ich hätt jetzt gerne schon was gewusst
Besten Dank!
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19.06.2013, 22:07
Du meinst vorne 15 Zoll und hinten 16 Zoll oder ???
Ja das geht über §21 beim TÜV kostet aber auch etwas.
Wenn aber deine Frage so ist,
VR 15 Zoll und VL 14 Zoll geht nicht genauso hinten und wird dir auch keiner eintragen.
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So wars nicht gemeint. Beides 16" Alus, nur vorne ein anderes Design als hinten
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19.06.2013, 22:15
Beispiel.
16 Zoll von OZ VRechts und Momo VLinks in 16 Zoll.
Hört sich gut an und schaut aber s..... aus in der Optik.
Zum TÜV, wenn die Alufelgen beide Gewichtsangaben gleich sind und im Gutachten dein Auto auch drin steht, hast du keine Probleme damit. Die PS Profis machen das ja auch so in Dortmund. Nur als Tipp.
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Auch noch nicht ganz
Beispielsweise vorne 16" OZ-Alus, und hinten 16" Alus von Sparco
Ich fänds von der Optik her echt geil, aber gut, dass Geschmäcker ja verschieden sind.
Sowas sieht man ja ab und an bei Driftevents oder auf internationalen Tuningseiten
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20.06.2013, 05:59
Achso meinste das,
ja das geht muss nur im Gutachten stehen das es für dein PKW Typ ist. Wird aber auch so eingetragen !!!! Willste ganz sicher sein frag beim TÜV nach.
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Sollte kein großes Problem sein, sowas eingetragen zu bekommen.
Auf einer Achse müssen aber die Gleichen montiert sein.
Links und rechts verschieden ist nicht erlaubt.
-
Dieses Posting wurde maschinell erstellt und
ist deshalb auch ohne Unterschrift gültig.
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(20.06.2013, 10:53)ogniwT schrieb: Links und rechts verschieden ist nicht erlaubt.
Ja, das bedeutet auch, dass man bei einem Platten nicht das Reserverad mit Stahlfelge fahren darf, wenn ALUs montiert sind.
(Ausnahme Notrecht bis zur nächsten Werkstatt)
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Stimmt .. Aber erhlich, wer fährt schon gern mit dem "Notrad" rum? XD
Wie bereits gesagt wurde, muss links&rechts das gleiche Felgenmodell draufgezogen werden. VA und HA verschiedene Felgen geht auch, ist im Endeffeckt ja (fast!) das selbe als würde man hinten Breitere fahren, ist ja im Grunde genommen auch ein "anderes Felgenmodell" ...
Aber VA14" und VA15" -als Beispiel- ist leider nicht soo einfach eintragbar wie Hausen das schildert. Ich weiß, einige Autos wie zB der neue Dodge Challenger haben das serienmäßig, doch bei nem Kumpel hat der TÜV wegen dem "Dragsterlook" gemeckert..
Wobei es hier eventuell -mal wieder- vom TÜVer und dessen Laune abhängt =D
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(20.06.2013, 14:27)Da_Joka schrieb: Aber VA14" und VA15" -als Beispiel- ist leider nicht soo einfach eintragbar wie Hausen das schildert. Ich weiß, einige Autos wie zB der neue Dodge Challenger haben das serienmäßig, doch bei nem Kumpel hat der TÜV wegen dem "Dragsterlook" gemeckert..
Wobei es hier eventuell -mal wieder- vom TÜVer und dessen Laune abhängt =D
Das Problem ist hierbei, dass du vorne und hinten exakt den gleichen Abrollumfang der Räder brauchst.
Hast du das nicht, kommt das ABS nicht mit. Damit gefährdet das eindeutig die Sicherheit.
Bei Fahrzeugen, die unterschiedliche Radgrößen serienmäßig haben, muss das ABS passend programmiert sein oder die Reifengrößen sind optimal gewählt und weichen nur gering ab.
Sie wussten nicht, dass es unmöglich war, also taten sie es.
(Marc Twain)
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Das hört sich ja prinzipiell schonmal ganz gut an.
Dass es nur erlaubt ist, ein Modell pro Achse zu fahren, hab ich mir schon gedacht. Sagt einem ja im Grunde genommen schon der gesunde Menschenverstand. Möchte ungerne mit hoher Geschwindigkeit und 2 unterschiedlich schweren Felgen unterwegs sein
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Ist es moeglich Li und Re zwei verschiedene Felgendesigns zu fahren?
Voraussetzung: gleicher Hersteller, identische Abmessungen etc.
Z.B. Li Marke X Typ X 7.0x15ET20 und Re Marke X Typ Y 7.0x15ET20
Sollte doch rein theoretisch kein Problem darstellen? Ich frage mich das, weil ich mal diese Idee hatte. Waere zum Beispiel mit Fräsfelgen von Budnik oder Billet sehr speziell.
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ich denke nicht, da es 2 verschiedene felgen sein werden.
aber ganz genau wird es dir nur der tüv sagen können
oder du fragst beim felgenhersteller nach
Geisterfahrer - irgendwie entgegenkommend
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Vermutlich gilt eine ABE nur dann, wenn 4 Felgen montiert sind. Montierst du irgendeinen Mix, muss der sicher genau so eingetragen werden. Das wird nur in extremen Ausnahmefällen möglich sein. Sicher wäre eine Voraussetzung, dass die Felgen genau gleich schwer sind.
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(25.08.2013, 21:19)9eor9 schrieb: .... dass die Felgen genau gleich schwer sind. ...genau, und darüberhinaus - für ein einheitliches trägheitsmoment - auch noch die gleiche masseverteilung haben.
wobei re/li ungleichmässiges profil noch grössere auswirkungen hätte, und deshalb - zumindest vorne - vermieden werden sollte.
lg - manfred
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