10.04.2013, 20:11
Ich war heute beim TÜV Süd in Deggendorf und besprach das Thema. Äußerst erfreulich!
1. Der Ingenieur meinte erstens, dass es zulässig ist.
2. Zweitens meinte er, dass es keine Bauartveränderung der Gurtpeitsche ist, weil es nicht in die technische Funktion des Bauteiles eingreift.
Nicht jede Veränderung ist eine Bauartveränderung. Als Beispiel wurde eine Anhängerkupplung diskutiert, die original lackiert ist und dann gepulvert wird.
3. Drittens meinte er, dass es nicht eingetragen werden muss.
4. Viertens würde er es eintragen.
Wichtig war ihm nur, dass das Licht nur schwach ist und nicht nach außen dringt und dass die Gurtpeitsche original ist.
EMV war ihm egal bzw sah er als nicht relevant an.
Sucht euch was aus!
1. Der Ingenieur meinte erstens, dass es zulässig ist.
2. Zweitens meinte er, dass es keine Bauartveränderung der Gurtpeitsche ist, weil es nicht in die technische Funktion des Bauteiles eingreift.
Nicht jede Veränderung ist eine Bauartveränderung. Als Beispiel wurde eine Anhängerkupplung diskutiert, die original lackiert ist und dann gepulvert wird.
3. Drittens meinte er, dass es nicht eingetragen werden muss.
4. Viertens würde er es eintragen.
Wichtig war ihm nur, dass das Licht nur schwach ist und nicht nach außen dringt und dass die Gurtpeitsche original ist.
EMV war ihm egal bzw sah er als nicht relevant an.
Sucht euch was aus!